29. Mai 2014

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Heikle Folgen einer verschärften Lex Koller für den Finanzplatz und die Immobilienbranche

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von Prof. Dr. John Davidson
Dozent und Projektleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

In der Immobilienbranche reibt man sich die Augen: Wie kann es sein, dass zwei Motionen für eine markante Verschärfung der Lex Koller praktisch diskussionslos die ersten Hürden des parlamentarischen Prozesses genommen haben? Der Ständerat ist nun an der Reihe und hat zumindest in der vorberatenden Kommission dem Anliegen nun eine, wenn auch knappe, Abfuhr erteilt. Ende letzten Jahres haben zwei Motionen Bundesrat und Nationalrat passiert, die eine deutliche Verschärfung der Lex Koller fordern. Gross öffentlich Wellen geschlagen hat das Ansinnen bis jetzt nicht, obschon die geplanten Gesetzesänderungen, die Anfang April in der Rechtskommission des Ständerates erörtert werden, den Schweizer Finanzplatz und die Immobilienbranche stark tangieren würden.

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Nach Annahme dieser Motionen würde neben dem Markt für Wohnimmobilien neu auch der Markt für Gewerbeimmobilien stark beschränkt. Ausländer dürften Gewerbeimmobilien fortan nur noch mit einer Bewilligung erwerben. Gemäss Motion gilt ein Unternehmen jedoch bereits als ausländisch beherrscht, sofern Ausländer mehr als einen Drittel des Aktienkapitals, respektive mehr als einen Drittel der Stimmen an der Generalversammlung in sich vereinen. Dies trifft beispielsweise auf Nestlé zu. Muss Nestlé beim Erwerb neuer Betriebsstätten zukünftig eine Bewilligung einholen?

Weitere Probleme treten bei kotierten Immobilienaktien auf. Bis anhin musste lediglich sichergestellt werden, dass die Immobiliengesellschaften nicht ausländisch beherrscht sind. Dies wurde mit Aktionärsbindungsverträgen oder Stimmrechtsbeschränkungen gelöst. Neu würden die einzelnen Transaktionen wieder bewilligungspflichtig, was zu einem spürbaren Verkaufsdruck der Immobilienaktien bis hin zum Ausschluss aus wichtigen Indizes führen kann.

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