11. Juni 2014

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IFZ in den Medien

«Eine AG wäre sogar nachteilig»

LEC

von Prof. Dr. Christoph Lengwiler Institutsleiter und Dozent 

Am 18. Juni berät der Urner Landrat über die von der Regierung beantragten Änderungen des Gesetzes und der Verordnung über die Urner Kantonalbank (UKB). Professor Dr. Christoph Lengwiler nahm zu verschiedenen Fragen Stellung, die sich im Vorfeld der Debatte im Landrat ergeben.

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UZ: Christoph Lengwiler, die Aufsicht über die UKB soll vom Landrat an die Regierung übergehen. Was spricht für diese neue Aufgabenteilung?

Christoph Lengwiler: Die Aufsicht über die UKB wurde bisher vom Landrat und von der landrätlichen Kantonalbankkommission wahrgenommen. Die Rolle der Regierung an der Schnittstelle zur Bank war relativ undurchsichtig. Aufgrund der neuen Public-Corporate-Governance-Richtlinien gilt aber der Grundsatz, dass der Regierungsrat die Aufsicht über die Beteiligungen und der Landrat die Oberaufsicht über die Regierung wahrnehmen soll. Diesen Grundsatz will man nun auch bei der Urner Kantonalbank umsetzen.

UZ: Die Kompetenzen werden somit verlagert?

Christoph Lengwiler: So absolut darf man das nicht sagen. Der Landrat behält die meisten bisherigen Kompetenzen. Neu werden aber Geschäfte, welche die UKB betreffen, von der Regierung vorbereitet und dann dem Landrat zur Genehmigung vorgelegt.

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Lesen Sie weiter – das gesamte Interview mit Prof. Dr. Christoph Lengwiler in der Urner Zeitung finden Sie hier

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