22. Juni 2014

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Weshalb sich die Hypotheken- Rückzahlung lohnen kann

LEC

von Prof. Dr. Christoph Lengwiler Institutsleiter und Dozent 

Soll ich eine auslaufende Hypothek zurückzahlen oder erneuern? Macht es Sinn, die tiefen Zinsen mit einer langfristigen Festhypothek «anzubinden»? Wie wirkt sich die Rückzahlung der Hypothek steuerlich aus? Solche und ähnliche Fragen stellt sich wohl jeder Eigentümer eines Eigenheimes spätestens dann, wenn die Rückzahlung oder Erneuerung einer Hypothek ansteht. Die Optimierung der Zinsbindung kommt bei der Frage, ob eine Hypothek zurückbezahlt werden soll, erst an zweiter Stelle. Bei der Zinsbindung geht es darum, wann auf der Zeitachse die Zinssätze angepasst werden. Bei einer Libor- oder Geldmarkthypothek werden die Zinssätze beispielsweise alle sechs Monate – oder häufiger – angepasst, bei einer zehnjährigen Festhypothek bleibt der Zinssatz während der ganzen Laufzeit gleich. Überlegungen zum Zinsrisiko und zur Zinsbindung sind bei den heute extrem tiefen Zinssätzen natürlich wichtig.

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Beim Entscheid für oder gegen eine Rückzahlung von Hypothekardarlehen im Zeitablauf stehen jedoch Überlegungen zur Kapitalbindung im Vordergrund: Die Optimierung der Kapitalbindung erfordert die Abschätzung des Finanzierungsbedarfs auf der Zeitachse. Es geht um die Frage, wie lange die Finanzierung in welcher Höhe überhaupt benötigt wird. Wenn in den nächsten Jahren dank Sparen, Erbschaften oder Rückzahlung von Kapitalanlagen Potenzial besteht, einen Teil der Hypotheken zurückzuzahlen, macht es Sinn, die Laufzeiten der Darlehen auf der Zeitachse zu staffeln. So kann man beim Auslaufen eines einzelnen Darlehens entscheiden, ob man dieses verlängern oder zurückzahlen möchte. Aus steuerlicher Sicht kann sich die Optimierung der Kapitalbindung lohnen, denn es ist oft empfehlenswert, mit Ersparnissen, die längerfristig nicht für andere Zwecke benötigt werden, Hypotheken zurückzuzahlen. Da Zinskosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen und Zinserträge aufgerechnet werden, ist die Rückzahlung dann vorteilhaft, wenn der Zinsaufwand nach Steuern für die Hypothek höher ist als der Ertrag nach Steuern auf den Geldanlagen, die man als Alternative zur Rückzahlung in Betracht zieht.

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Lesen Sie weiter – die gesamte Kolumne von Prof. Dr. Christoph Lengwiler in der Luzerner Zeitung finden Sie hier

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