10. November 2015
von Prof. Dr. Andreas Dietrich, Dozent und Studienleiter im Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
Crowdfunding oder auf Deutsch «Schwarmfinanzierung» ist in aller Munde und wurde letzte Woche im Bundesrat in Zusammenhang mit dem Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) behandelt. Der Luzerner Ständerat Konrad Graber hat eine Interpellation mit Fragen zur Regelung eingereicht, die Antwort des Bundesrats darauf war, dass keine eigenständige gesetzliche Regulierung für Crowdfunding geplant ist. Den Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung finden Sie hier.
Worum geht es beim Begriff «Crowdfunding»? Crowdfunding ist eine Finanzierungsform von Kampagnen über das Internet. Eine Vielzahl von Menschen, also eine sogenannte «Crowd» bringt für ein kulturelles, soziales oder kommerzielles Projekt Geld auf. Die Kommunikation zwischen Investor und Kapitalnehmer erfolgt internetbasiert. In Zusammenhang mit Crowdfunding sprechen wir von vier verschiedenen Formen:
Die vier Formen von Crowdfunding
Crowddonating: Die hier bezahlten Unterstützungsbeiträge sind reine Spenden, welche in der Regel nicht mit Gegenleistungen verknüpft sind. Denkbar sind beispielsweise soziale, karitative oder kulturelle Projekte. Ebenfalls kann Crowddonating zur Generierung von Geldern für politische Kampagnen genutzt werden. Eine Grundvoraussetzung, damit Crowddonating funktioniert, ist der Aufbau und die Sicherstellung einer emotionalen Bindung zwischen den Kapitalgebern und den Empfängern.
Crowdsupporting: In die Kategorie Crowdsupporting fallen häufig kreative oder kulturelle Projekte sowie Projekte aus dem Sportbereich. Es sind jedoch auch kommerzielle Projekte denkbar. Bei dieser Art der Finanzierung erhält der Investor eine in der Regel einmalige Gegenleistung in Form von Produkten, künstlerischen Werken oder Dienstleistungen. Der Kreativität der Kapitalsuchenden sind hier keine Grenzen gesetzt.
Crowdinvesting: Beim Crowdinvesting geht es weniger um das Finanzieren eines Projektes, als vielmehr um eine Beteiligung über Eigen- oder Mezzanine-Kapital an einem jungen Unternehmen. Crowdinvesting bietet auch Investoren mit kleinem Investitionsvolumen die Möglichkeit ein Jungunternehmen in der Wachstumsphase zu unterstützen. Als Gegenleistung erhalten Investoren Anteile am Unternehmen. Oft handelt es sich um stille Beteiligungen, bei denen die Kapitalgeber beschränkte Stimmrechte haben.
Crowdlending: Das Crowdlending umfasst im Wesentlichen die Finanzierung von Unternehmen oder Privaten durch Kredite (Fremdkapital). Diese werden oft auch als Peer-to-Peer (P2P) Kredite bezeichnet. Noch bevor der Begriff des Crowdlending gebräuchlich wurde, war diese Form der Fremdkapitalvermittlung bereits als Peer-to-Peer Lending bekannt. Als Gegenleistung für die Kreditgewährung erwarten die Darlehensgeber eine risikoadjustierte Rendite ihrer Investiti
Quelle: Crowdfunding Monitoring Schweiz 2015/Crowdfunding – Begriffsabgrenzung und Definition/Studie Prof. Dr. Andreas Dietrich und Simon Amrein, Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ.
Die erschienene Studie «Crowdfunding Monitoring Schweiz 2015» von Prof. Dr. Andreas Dietrich und Simon Amrein können Sie kostenlos herunterladen: www.hslu.ch/crowdfunding
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