26. März 2018
Die sozialdemografischen Perspektiven sowie die Zinssituation an den Kapitalmärkten erschweren es den Vorsorgeeinrichtungen seit Jahren, ihre Leistungen im obligatorischen Teil zu finanzieren. Dieser Teil, der durch das Bundesgesetz über die Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) definiert ist, enthält verschiedene regulatorische Auflagen, die mit der Realität nicht mehr übereinstimmen. Mit der Ablehnung der Altersreform 2020 konnte das Problem nicht entschärft werden. Daher besteht ein mögliches Umverteilungsrisiko vom nicht regulierten Teil der Vorsorge zugunsten der BVG-Renten. Eine Datenauswertung des Schweizer Haushalt-Panels (SHP) zeigt erstmals, dass in der Vergangenheit keine Umverteilungseffekte stattgefunden haben. Das Potenzial dazu ist allerdings hoch. Die Ergebnisse zeigen ferner, dass das sozialpolitisch angestrebte Renteneinkommen (AHV plus berufliche Vorsorge) von 60 Prozent des letzten Lohns in der Vergangenheit ziemlich gut erfüllt war.
Hier geht’s zum ausführlichen Artikel, der im Wirtschaftsmagazin «Die Volkswirtschaft» erschienen ist.
Am 11. Juni 2018 findet zum Lehrgang MAS/DAS Pensionskassen Management ein Info-Anlass statt – Anmeldung.
Kommentare
0 Kommentare
Danke für Ihren Kommentar, wir prüfen dies gerne.