24. Februar 2020

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Der Aussenhandel kann durch individuelle Instrumente sicherer gemacht werden

Der Aussenhandel kann durch individuelle Instrumente sicherer gemacht werden

von Prof. Dr. Thomas Kurt Birrer, Dozent und Projektleiter und Belinda Rohrer, Masterassistentin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Ein grosser Teil der Schweizer Firmen exportiert Waren ins Ausland. Dies bedeutet für die entsprechenden Firmen nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Diese Risiken sollten aktiv bewirtschaftet und (zumindest teilweise) abgesichert werden. Dafür stehen den Firmen je nach Risiko unterschiedliche Instrumente zur Verfügung.

Die Schweiz verfügt seit den frühen 2000er Jahren über einen Aussenhandelsüberschuss. Die Exporte übersteigen also die Importe deutlich. Bei den Firmen welche für den Aussenhandel verantwortlich sind handelt es sich nicht nur um Grosskonzerne sondern zu einem wichtigen Teil auch um KMU. Rund 12.3% der Schweizer Unternehmen exportieren ins Ausland und bei diesen machen die Exporte gut 58.3% des gesamten Umsatzes aus. Diese Firmen können von den Chancen des Aussenhandels profitieren – müssen auf der anderen Seite aber auch die Gefahren aktiv bewirtschaften.

Die erwähnten Risiken dabei sind vielschichtig – je nach Perspektive im Unternehmen. Aus Sicht des Treasury können die Risiken in vier Kategorien eingeteilt werden. Diese sind das Länderrisiko, das Delkredere Risiko, das Performance Risiko sowie das Transportrisiko. In der folgenden Tabelle sind diese Risiken übersichtlich dargestellt.

Risiken im Aussenhandel
Quelle: Lauper in Birrer, Rupp & Spillmann, 2018, S. 351

Die Instrumente variieren je nach Position (Käufer oder Verkäufer) und je nach Zeitdauer. Aus der kurzfristigen Sicht des Exporteurs gibt es verschiedene Instrumente, die je nach Risikoappetit und Risikofähigkeit ihre Verwendung im Bereich des Zahlungsrisikos finden. Zu diesen gehört zum Beispiel die vollständige Vorauszahlung. Eine solche ist für den Exporteuer die sicherste Variante, jedoch aufgrund des Wettbewerbs oft nicht möglich. Das Gegenstück dazu bildet die offene Rechnung, welche jedoch am wenigsten Sicherheiten bietet. Dazwischen gibt es das Akkreditiv, die Zahlungsgarantie und das Exportinkasso. Die Sicherheit des Exportinkassos ist dabei ebenfalls eher beschränkt. Dabei läuft der Zahlungsvorgang über die jeweiligen Hausbanken und der Importeur erhält die Handelsdokumente zum Empfang der Waren erst nach erfolgter Zahlung.

Die Zahlungssicherungsgarantie ist ein Instrument welches etwas mehr Sicherheit bietet. Dabei handelt es sich um ein «Ausfallinstrument» – die jeweilige Bank bezahlt den Exporteur, falls die Zahlung vom Importeur nicht getätigt wird.

Das sicherste Instrument ist das Dokumentenakkreditiv. Dabei werden sowohl Verkäufer als auch Käufer abgesichert. Auf der Seite des Exporteurs wird das Risiko abgesichert, dass der Käufer die Ware nicht übernimmt oder nicht bezahlt. Auf Seite des Importeurs wird sichergestellt, dass er nur zur Zahlung verpflichtet ist, wenn der Verkäufer vertragskonform liefert.

Neben den Instrumenten, welche den Exporteur auf kurzfristiger Basis schützen, gibt es auch Mittel um eine mittel- bis langfristige Absicherung zu gewährleisten. Hierfür gibt es für viele Länder eine staatliche Exportversicherung. Diese heisst in der Schweiz Schweizerische Export Risiko Versicherung (SERV). Beispielsweise gibt es einen SERV gedeckten Lieferantenkredit und einen SERV gedeckten Käuferkredit – wobei die Vertragspartei entscheidend ist. Bei beiden Instrumenten kann dem Importeur ein mittel- bis langfristiger Kredit für den Kauf des Produktes gewährt werden, ohne dass der Exporteur das volle Risiko dafür tragen muss. Die SERV garantiert dabei 95% der künftigen Zahlung. Der Exporteur kann dann diese Forderung an eine Bank abtreten. Diese Instrumente erlauben es dem Exporteur eine lange Zahlungsfrist zu gewähren und den Betrag trotzdem direkt nach der Lieferung zu erhalten. Die SERV-Deckung ermöglicht tiefere Kreditprämien für den Importeur, was vom Exporteur auch als Marketinginstrument verwendet werden kann.

Für den Importeur gibt es ebenfalls Instrumente, um sich zu schützen. Dabei sichert er Leistungs- oder Performance Risiken ab. In diesem Zusammenhang gibt es die Bietungsgarantie, die Erfüllungsgarantie, die Anzahlungsgarantie und die Gewährleistungsgarantie. Die Bietungsgarantie schützt dabei den Importeur davor, dass der Auftrag trotz Erteilung des Zuschlags vom Exporteur abgelehnt wird. Die Erfüllungsgarantie sichert im Anschluss die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen ab und die Anzahlungsgarantie gewährleistet die Rückzahlung der Anzahlung, falls die Verpflichtungen nicht erfüllt werden. Zuletzt sichert die Gewährleistungsgarantie die Mängel des Produktes hinsichtlich Qualität, Beschaffenheit und Leistung ab.

Mehr zum Thema Trade und Export Finance erfahren Sie aus dem Buchbeitrag von Claude Lauper (Zürcher Kantonalbank) im Sammelband «Praxis des Corporate Treasury Management». Der Sammelband kann unter diesem Link als Hardcopy oder als e-Book erworben werden.

Weitere Informationen und Insights zum Thema Financial Risk Management können Sie zudem im Lehrgang zum Swiss Certified Treasurer (SCT®) sowie im Lehrgang MAS Corporate Finance erhalten.

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