13. Juli 2010

Allgemeines,

IFZ in den Medien

IKS in Stiftungen

Stefan_hunziker

Ein Internes Kontrollsystem hat durch die Revision des Obligationenrechts auf den 1. Januar 2008 für Unternehmungen und andere wirtschaftliche Organisationen in der Schweiz eine hohe Bedeutung erhalten. Der Nachweis eines existierenden IKS betrifft auch zahlreiche Stiftungen in der Schweiz, sofern diese der ordentlichen Revision unterliegen, weil sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei der drei in OR Art. 727 Abs.1 genannten Merkmale (mehr als CHF 10 Mio Bilanzsumme, CHF 20. Mio. Umsatzerlöse und 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt) erfüllen.

Prof. Dr. Rautenstrauch und Stefan Hunziker, Dozent und Projektleiter am IFZ, beleuchten und analysieren in ihrem neusten Artikel auf weka-finanzen.ch wichtige Aspekte für den Einsatz eines IKS für Stiftungen. Den Artikel zum Download finden Sie hier.

Sind Sie an weiteren Informationen zu Controlling interessiert? Dann wenden Sie sich an Stefan Hunziker vom IFZ oder besuchen Sie uns an der Grafenau in Zug und lernen Sie dabei das IFZ gleich selber kennen und erfahren Sie alles Wissenswerte über unsere breite Palette an Weiterbildungsangeboten.

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