24. Februar 2009
Private Banking und Wealth Management,
Real Estate / Immobilienmanagement,
Prinzipien und Verfahren der Anerkennung von Kreditsicherheiten im Rahmen von Basel II
Die Eigenkapitalregulierung dient als präventives Instrument zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität und des Gläubigerschutzes. Der Umgang mit Risiken ist im Bankenbereich in den letzten Jahren erheblich effizienter geworden, was im Widerspruch zur kundenbonitätsunabhängigen Regulierung von Basel I steht. Verglichen mit Basel I geht die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung, die unter dem Akronym „Basel II“ bekannt ist, restrisikogerechter vor und stellt die ökonomische Wirkung der risikomindernden Sicherheiten in den Vordergrund. Die internationale Harmonisierung der Kreditrisikominderungstechniken stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Vereinbarung dar, der den effizienteren Umgang mit Risiken innerhalb der Banken nun auch regulatorisch berücksichtigt. Das Ziel dieses Working Papers besteht in der Darstellung der Prinzipien zur Anerkennung von Kreditsicherheiten und der verfahrenstechnischen Berücksichtigung der Sicherheiten zur Reduktion der Eigenkapitalunterlegungshöhe. Prinzipien beinhalten die statischen Grundlagen oder Eigenschaften der Regulierung. Ein Verfahren umfasst das schrittweise Vorgehen oder die Handlungsweise.
Dieses und weitere Working Paper finden Sie hier.
Für das IFZ, Christoph Banik
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