12. Oktober 2011

Forschung und Dienstleistung,

Real Estate / Immobilienmanagement

Finanzierung zu Lasten der Rente

Die Förderung des Bundes für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, indem Gelder aus der beruflichen und gebundenen Vorsorge (zweite Säule und Säule 3a) zur Finanzierung verwendet werden können, bringt viele Vorteile, birgt aber auch Risiken. Zwei Formen sind dabei vorgesehen: der Vorbezug oder die Verpfändung. Beim Vorbezug wird dieser als Eigenkapital angerechnet, womit sich die Hypothekarkosten reduzieren. Allerdings sinkt das Altersguthaben im Umfang des Vorbezugs und der Zinseszinsen.

 

Im Fall der zweiten Säule vermindert sich zudem der Schutz gegen Tod und Invalidität. Die Verpfändung erlaubt dagegen eine Belehnung bis zu 90 Prozent der zu finanzierenden Summe, weil die verpfändeten Vorsorgegelder dem kreditgebenden Institut als Sicherheit dienen. Verlangt wird dazu meist eine Amortisation der Hypothek. Ohne Verpfändung gilt bei den meisten Banken eine Maximalbelehnung von 80 Prozent. Ein weiterer Vorteil: Das Altersguthaben reduziert sich so lange nicht, wie Zins- und Amortisationsverpflichtungen erfüllt werden können und es zu keiner Pfandverwertung kommt.

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