30. November 2011

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Real Estate / Immobilienmanagement

Nutzung von Vorsorgegeldern zur Finanzierung von Wohneigentum

Im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) können für die Finanzierung von selbstgenutztem privatem Wohneigentum Mittel der beruflichen Vorsorge (Säule 2) und der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) verwendet werden, sogenannte WEF-Gelder. Damit wird Wohneigentum einer breiten Bevölkerung zugänglich gemacht. Insbesondere wird beabsichtigt, junge Haushalte und Haushalte mit schmaler Eigenkapitalbasis, die für die Zukunft mit steigendem Einkommen rechnen können, zu fördern. Allerdings besteht bis heute wenig Kenntnis darüber, in welcher Form (d.h. Vorbezug und/oder Verpfändung) Mittel aus der 2. Säule und/oder der Säule 3a beansprucht werden und welches soziodemografische Profil die WEF-Beansprucher aufweisen.

Das IFZ führt unter der Leitung von Dr. Yvonne Seiler Zimmermann und in Zusammenarbeit mit Partner aus der Wirtschaft eine grossangelegte Studie durch, im Rahmen derer Daten bezüglich der Finanzierung des Wohneigentums und des soziodemografischen Profils der Eigentümer erhoben werden. Die Umfrage wird im Dezember 2011/Januar 2012 bei über 80‘000 Personen durchgeführt. Das Projekt ist von der KTI mitfinanziert.

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