14. Januar 2009
Prof. Dr. iur. Monika Roth geht der Frage nach, wann der gute Glaube fehlt. Sie fordert dazu auf, auf ungewöhnliche Feststellungen zu achten und weist darauf hin, dass fahrlässige Unkenntnis nicht Gutgläubigkeit ist. Der Artikel ist am 14.1.2009 in der «Finanz und Wirtschaft» erschienen.
Für das IFZ, Prof. Dr. Monika Roth, Studienleiterin DAS Compliance Management, Finanz und Wirtschaft
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