26. April 2012

Allgemeines,

Bank Management,

IFZ in den Medien

Schulnote 2 von der FINMA

von Prof. Dr. Maurice Pedergnana
Studienleiter und Dozent am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Erinnern Sie sich noch an Ihren letzten Schulaufsatz? Vielleicht haben Sie mal eine Note 2 erhalten und sich furchtbar darüber aufgeregt, weil Sie der subjektiven Einschätzung des Lehrers ausgesetzt gewesen sind. Nicht, dass dieser die Note hätte erklären können, ob schon er mehr als ein Jahr benötigt hat, um den Aufsatz zu korrigieren. Ich will mich jedenfalls nicht in die Haut des Valiant-Verwaltungsratspräsidenten Kurt Streit versetzen, aber gut fühlen wird er sich kaum, nachdem er eine entsprechende Note „schwerwiegende Verletzung der Marktverhaltensregeln“ von der FINMA erteilt bekommen hatte.  Die Valiant hat weder das Obligationenrecht, noch das Börsenrecht, noch das Strafrecht verletzt, auch das Übernahmerecht nicht.

 

 

Aber nach Ermessen der FINMA das Aufsichtsrecht, obschon von der FINMA solche Regeln – wie es beispielsweise die Übernahmekommission für öffentlich angekündigte Rückkäufe machte – aber überhaupt nicht [existieren] oder äusserst schwammig formuliert sind, wie gestern Prof. Dr. iur. Rolf Watter an der Medienkonferenz der Valiant ausgeführt hat. Dabei hat er folgende Metapher verwendet: „Ich erlaube mir, das Vorgehen der FINMA kurz anhand eines Bildes veranschaulichen: Stellen Sie sich vor, dass auf einer Überlandstrasse keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung besteht und ein Automobilist (die Valiant) auf dieser Strasse mit 70 km pro Stunde fährt. Nun biegt jemand überraschend und unter Missachtung der Vortrittsregeln auf diese Strasse ein (das sind die short seller), und es kommt zu einem Unfall. Der Automobilist (Valiant) macht eine Anzeige. Verfolgt wird von der Polizei nun nicht derjenige, der ohne Vortritt auf die Strasse gefahren ist, sondern derjenige, der auf der Landstrasse gefahren ist, vermeintlich unter Einhaltung der Geschwindigkeitslimite. Vorgeworfen wird ihm nun, die einzig angemessene Geschwindigkeit auf dieser Strasse sei 50 gewesen und ein Fahren mit 70 sei deshalb eine schwere Verletzung der Verkehrsregeln. Genau das ist aus meiner Sicht passiert.“

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