8. Juni 2012
Real Estate / Immobilienmanagement,
von Dr. Yvonne Seiler
Projektleiterin und Dozentin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
Wohneigentum wird vom Bund gezielt gefördert. Ein wichtiges Instrument stellt dabei die Möglichkeit dar, Vorsorgegelder zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum zu verwenden. Unter Vorsorgegelder fallen Mittel der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) sowie der beruflichen Vorsorge (2. Säule). Dabei können seit 1990 Gelder aus der Säule 3a und seit 1995 aus der 2. Säule verwendet werden. Die Beanspruchung der Vorsorgegelder kann dabei in Form eines Vorbezugs und/oder einer Verpfändung getätigt werden.
Im Bericht zur Zukunft der 2. Säule wurde diese Thematik aufgenommen. Politisch zu erwarten ist eine Verschärfung der Vorschriften. Allerdings: Bevor Entscheide gefällt werden, müssten die entsprechenden Grundlagen vorhanden sein. Eine neue Studie von Fr. Yvonne Seiler bringt Klarheit.
Interesse geweckt?
Lesen Sie weiter – den gesamten Artikel von Dr. Yvonne Seiler aus der Schweizer Personalvorsorge finden Sie hier
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