7. Juni 2012
von Prof. Dr. Monika Roth
Studienleiterin und Dozentin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
Nicht wenige ältere Damen und Herren besitzen zwischen 200 000 und 300 000 Franken. Für die Verwaltung dieses Vermögens haben sie vielfach einen Vertrag mit einem Vermögensverwalter abgeschlossen, weil sie nicht viel von Finanzprodukten verstehen. Sind sie deswegen qualifizierte Anleger mit Fachwissen, wie es eine Pensionskasse ist? Natürlich nicht, sagt der gesunde Menschenverstand.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) sieht dies anders. Die Ständeräte haben die Verbesserungen des Anlegerschutzes, wie sie der Bundesrat im Rahmen der Revision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) vorschlägt, zerzaust. Geht es nach dem Willen der Ständeräte, sollen Privatpersonen automatisch als qualifizierte Anleger gelten, sobald sie einen Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen haben.
Interesse geweckt?
Lesen Sie weiter – eine Stellungnahme von Prof. Dr. Monika Roth in der Neuen Zürcher Zeitung NZZ finden Sie hier
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