19. Oktober 2012
Real Estate / Immobilienmanagement
von Dr. Yvonne Seiler
Dozentin und Projektleiterin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
Seit dem 1. Juli 2012 ist die neue Selbstregulierung der Schweizerischen Bankiervereinigung betreffend Mindestanforderungen bei der Hypothekarfinanzierung in Kraft. Die neuen Richtlinien sehen vor, dass mindestens 10% der eingebrachten Eigenmittel nicht aus dem Guthaben der 2. Säule stammen dürfen.
Gerade vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Umfelds tiefer Zinsen erscheint der Erwerb von Wohneigentum auch für Personen mit tiefem Einkommen und Vermögen als attraktiv. Werden insbesondere nur die aktuellen Hypothekarkosten den Mietkosten vergleichbarer Objekte gegenüber gestellt und Rückstellungskosten für Erneuerungen und Renovationen ausser Acht gelassen, ist der Erwerb oft die günstigere Variante als die Miete. Politisch besteht daher zunehmend die Befürchtung, dass Personen Wohneigentum kaufen, welche es sich ohne die Möglichkeit des Vorbezugs von Vorsorgegeldern und ohne die tiefen Zinsen nicht leisten könnten.
Denn steigen die Zinsen, besteht die Gefahr, dass das Wohneigentum für diese Personen finanziell nicht mehr tragbar ist und verkauft werden muss.
Können die vorbezogenen Gelder nicht aus dem Verkaufserlös gedeckt werden, entsteht eine Renteneinbusse. Diese Einbusse kann aber nicht mehr durch tiefere Wohnkosten wettgemacht werden. Es wird somit befürchtet, dass die Allgemeinheit durch Sozial- oder Nothilfe für die Personen aufkommen muss, die wegen Wohneigentum in finanzielle Not geraten sind. Dies hat die politische Diskussion rund ums Thema Wohneigentumsförderung angeheizt.
Eine vom IFZ und weiteren Wirtschaftspartnern durchgeführte Umfrage lässt Schätzungen bezüglich den möglichen Auswirkungen der neuen Regulierung zu. Aufgrund der Mindestanforderungen ist in Zukunft eine erhebliche Reduktion des Hypothekarvolumens zu erwarten.
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Lesen Sie weiter – den gesamten Artikel von Dr. Yvonne Seiler aus dem Magazin für Wirtschaftspolitik «Die Volkswirtschaft» finden Sie hier
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