3. Dezember 2012
von Prof. Dr. Monika Roth
Dozentin und Studienleiterin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
Die Strafverfolgung ist überlastet. Das gilt für viele Kantone. Warum das so ist? Es kommt zu mehr Strafanzeigen. Aber es gibt auch weitere Gründe. Um mit den Worten von Theodor Fontane zu sprechen: «Das ist ein weites Feld.» Jedenfalls ist die Verzögerung in den Verfahren für alle Beteiligten unbefriedigend.Aber selbst dann, wenn Verfahren effizient sind: Die daraus resultierenden Folgen müssen Sinn machen und logisch sein. Das ist nicht immer so. Ein konkretes Beispiel: «Ungesicherter Hund im Fahrzeug.» Ein Autofahrer wird bei einer Polizeikontrolle angehalten und dabei fällt den Polizisten auf, dass der Hund Maxi zwar brav auf dem Rücksitz sitzt, aber dass er nicht gesichert ist. Das geht nicht, und der freundliche Polizist macht darauf aufmerksam. Dem Fahrer ist klar: Er hat einen Fehler gemacht, und es kommt zu einer Busse.
Der Polizist kann die Frage nach der Höhe der Busse leider nicht beantworten: Die Busse kann nicht vor Ort ausgesprochen werden, weil sie nicht in der Ordnungsbussen-Verordnung geregelt ist. Es erfolge eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft, und der Fahrer werde von dort einen Strafbefehl erhalten. Und weil dieser nach weiteren Abklärungen später weiss, dass zum einen in Deutschland dieser Verstoss zwischen 35 und 50 Euro kostet und das Mitführen eines Kindes, das nicht gesichert ist, bei uns 60 Franken (in Deutschland um die 35 Euro) kostet, rechnet er damit, dass er so viel bezahlen muss.
Es kam aber anders…..
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