28. Oktober 2013

Compliance Management,

IFZ in den Medien,

Weiterbildung

Beim Anlegerschutz besteht Handlungsbedarf

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von Prof. Dr. Monika Roth
Dozentin und Studienleiterin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Einmal im Leben jemanden etwas tun lassen und es klingelt die Kasse. Diesen Satz hat kürzlich ein zu Schaden gekommener Anleger in einem Wirtschaftsstrafprozess gesagt, an dem ich als Richterin mitwirkte. Er beantwortete so dieFrage des Gerichts, weshalb er seinErspartes von seinem Bankkonto abgehoben und den Angeklagten anvertraut habe. Diese wurden verurteilt unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs. Der Mann hatte den Traum, dass man (auch einmal) leicht zu Geld kommt – dass also die Kasse klingelt. Für diesen Traum gehen Anleger Risiken ein – und nicht immer liegt in solchen Fällen gleich ein Betrug vor. Das ist immer noch die Ausnahme. Trotzdem: Unerfahrene Anleger werden oftmals mit Anlageprodukten konfrontiert, die ihnen Rendite mit viel Sicherheit «versprechen» – und es ist richtig, dass transparente Informationen und sorgfältige Beratung Erwartungen wecken, die verstärkt umgesetzt werden sollen.

 

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Wer nämlich die regulatorischen Entwicklungen in der Schweiz verfolgt, erkennt, dass der Anlegerschutz ein grosses Thema bildet – dies nicht zuletzt beeinflusst zum einen durch die Erfahrungen aus der Finanzkrise und zum andern durch die europäische Regulierung. Man hat erkannt, dass es mehr und klare Regeln braucht. Die Selbstregulierung hat offensichtlich versagt; das Interesse der Branche und das ihrer Kunden stimmen nicht zwingend überein, um es noch nett zu sagen. Der frühere Chefökonom der Deutschen Bank, der mittlerweile verstorbene Norbert Walter, hat es wunderbar formuliert: «Die Selbstregulierung ist der falsche Weg. Das ist so, als würde man einen Hund damit beauftragen, einen Futtervorrat zu bewachen.» Ob und in welchem Mass der Anlegerschutz ausgebaut wird, das wird die politische Debatte der nächsten Monate zeigen. Handlungsbedarf besteht – daran ist nicht zu zweifeln.

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