20. November 2013

Forschung und Dienstleistung

Freipass für Schulden oder ausgleichende Gerechtigkeit?

von Prof. Dr. Yvonne Seiler
Projektleiterin und Dozentin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Für junge Familien mit mittelmässigem Einkommen war es seit jeher schwierig, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Für sie schuf der Gesetzgeber die Möglichkeit, Pensionskassengelder zu pfänden oder vorzubeziehen. Der Immobilienmarkt ist dadurch aber riskanter geworden. Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen will, kann dieses mit Vorsorgegeldern mitfinanzieren. Seit 1990 darf er die Säule 3a und seit 1995 zusätzlich die 2. Säule vorbeziehen oder pfänden. Die vorbezogenen Pensionskassengelder rechnen die Banken als Eigenmittel an, und die Verpfändung der Kasse ermöglicht eine Belehnung von bis zu 90 % des geschätzten Immobilienwertes. Der Vorbezug führt bei der Pensionierung jedoch zur Rentenkürzung.

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Die Verpfändung birgt dasselbe Risiko, falls die Hypothekarforderungen nicht bedient werden können. Verbunden ist dies mit verschiedenen Risiken: Die Tragbarkeit des Wohneigentums ist gefährdet, falls das Einkommen des Haushaltes sich nicht positiv entwickelt und falls nicht konsequent auf die Zeit nach der Pensionierung gespart und/oder die Belehnung auf einen solideren Boden gestellt wird. Wie stark haben Käufer von Häusern und Wohnungen die im Bundesgesetz verankerte Möglichkeit der Wohneigentumsförderung (WEF) genutzt? Und: Ist die WEF im heute sehr dynamischen Immobilienmarkt noch sinnvoll?

Interesse geweckt?
Lesen Sie weiter – den gesamten Artikel von Prof. Dr. Yvonne Seiler im Baublatt finden Sie hier

 

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