29. Januar 2014

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Pensionskassen, Retrozessionen – und wir alle

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von Prof. Dr. Monika Roth
Dozentin und Studienleiterin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Seit 2006 ist das Thema der Retrozessionen (Kickbacks, Vertriebsentschädigungen, Bestandespflegekommissionen usw. meinen das Gleiche) ein «Evergreen». Dies allerdings nicht in dem Sinne, dass es ein beliebtes Sujet wäre – im Gegenteil. Man wünschte sich, das wäre vom Tisch, und die Rechtsprechung des Bundesgerichts und das klare Obligationenrecht würden nun endlich beachtet. Diese unbefriedigende Situation besteht nicht nur dank der Resistenz der Banken und der Versicherungen, für welche die Regeln betreffend Rechenschaft und Herausgabe ebenfalls gelten. Nein, auch wegen der Passivität der Anleger und der Versicherten. Wir sind fast alle in der einen oder andern Phase unseres Lebens vom Wirken der Pensionskassen betroffen. Im Wesentlichen als Einzahlende und dann als Bezüger. Alter, Tod und Invalidität sind versichert. Deshalb muss jeden von uns die finanzielle Lage der 2. Säule und vor allem diejenige der eigenen Pensionskasse interessieren.

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Vorsorgeeinrichtungen sind meist privatrechtliche Gebilde, und etwa 98% der Kassen haben die Rechtsform einer Stiftung. Das Ganze funktioniert nach Darstellung des Schweizerischen Versicherungsverbandes so: «Erwerbstätige zahlen für ihre eigenen Renten ein und sparen auf das Alter hin. Die Beiträge werden in der Regel zu gleichen Teilen durch den Angestellten und seinen Arbeitgeber bezahlt. Mit dem Kapital des Versicherten erwirtschaftet die Vorsorgeeinrichtung für diesen eine Rendite, sodass man von den Finanzmärkten als drittem Beitragszahler spricht.» Die Renditen bilden oft Gegenstand von Sorgen. Rechtlich gesehen verwalten Geschäftsführer bzw. Stiftungsräte von Pensionskassen fremdes Vermögen bzw. beaufsichtigen die Vermögensverwaltung; dies tun sie in fremdem Interesse und nehmen die Vermögensverwaltung sehr selbstständig vor. Weiter handelt es sich um ganz essenzielle Vermögensinteressen. Die 2. Säule ist – wie schon allein ihr Name sagt – ein tragender Bestandteil unseres Sozialversicherungssystems.

Interesse geweckt?
Lesen Sie weiter – die gesamte Kolumne von Prof. Dr. Monika Roth in der Luzerner Zeitung finden Sie hier

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