27. Mai 2014

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Kennen Sie Frau Berger von der UBS in Binningen?

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von Prof. Dr. Monika Roth
Dozentin und Studienleiterin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Der Mindestlohn ist im Moment kein Thema, die Entschädigungen der Topmanager hingegen ein ewiges. Um die Antwort zur Frage im Titel aber vorwegzunehmen: Frau Berger gibt es, und die UBS dank den Steuerzahlern auch noch, und selbstverständlich wissen weder Frau Berger noch die UBS davon, dass sie heute mindestens einleitend Thema meiner Kolumne sein werden. Frau Berger arbeitet am Schalter in der Filiale Binningen der UBS. Seit Jahr und Tag kompetent, immer zuvorkommend und einsatzfreudig. Sie kennt die Kunden und geht auf sie ein. Sie lebt, was mit dem Wort Kunde gemeint ist: Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs meinte nämlich «Bekannter». Sie leistet einen grossen Beitrag dazu, dass man gerne in diese Bankfiliale geht – eine tolle «Visitenkarte». Dafür wird sie von der UBS bezahlt ihr Lohn, den ich nicht kenne, bildet nicht den zentralen Punkt – wohl aber ihr Beitrag an das Ergebnis der Bank.

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Es stellt sich die Frage nach der Legitimität der Bezüge des Topmanagements unter dem Gesichtspunkt der Verteilungsgerechtigkeit oder der fairen Verteilung der betrieblichen Wertschöpfung. Der integre Manager, der allein der Entwicklung des Unternehmens verpflichtet ist, wahrt die Proportionen bei der Aufteilung der Wertschöpfung, schrieb Hans J. Bär. Robert Jeker sagte zudem dazu sehr zutreffend: «Wir müssen Gehälter zahlen, die wir an die Hausmauern am Paradeplatz anschreiben können, und die Leute müssen sagen, diese Saläre sind in Ordnung.» Eine spezielle Schrift an der Wand sozusagen.

Interesse geweckt?
Lesen Sie weiter – die gesamte Kolumne von Prof. Dr. Monika Roth aus der Luzerner Zeitung finden Sie hier

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