3. Februar 2015
von Prof. Dr. Monika Roth
Dozentin und Studienleiterin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ
Im Entwurf des Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) ist die Gründung eines Prozesskostenfonds für Privatkundinnen- und kunden vorgesehen. Dieser Fonds würde im Falle einer Klage gegen einen Finanzdienstleister die Gerichtskosten, eine allfällige Parteienentschädigung sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsvertretung übernehmen.
Prof. Dr. Monika Roth äussert sich in der Kolumne der Neuen Luzerner Zeitung zum Thema «Retrozessionen und die Errichtung eines Prozesskostenfonds». Den vollständigen Artikel finden Sie hier
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