2. November 2026

News

KI-generierte Inhalte: Wann Transparenz Pflicht wird 

Inhalte wie Texte, Bilder, Stimmen und Videos lassen sich heute in Sekunden mit KI erzeugen. Doch wann muss die Erzeugung solcher Inhalte durch KI gekennzeichnet werden? Der Beitrag zeigt, welche Transparenzpflichten sich aus dem bestehenden Recht ableiten lassen, wo pauschale Labels zu kurz greifen und wie Organisationen eigenständig einen glaubwürdigen Umgang mit KI-Inhalten etablieren können.

KI-generierte Inhalte: Wann Transparenz Pflicht wird 
Ob Text, Bild, Stimme oder Video: KI-generierte Inhalte brauchen je nach Täuschungsrisiko eine Kennzeichnung. Dieses Bild wurde mit KI generiert.

Generative KI verändert das Erzeugen und Verbreiten von Inhalten grundlegend. Was früher hohen Aufwand von Wissensarbeitern erforderte, kann heute praktisch jeder innert Sekunden erstellen. Damit wächst das Risiko, dass das Publikum Herkunft, Urheberschaft oder Authentizität eines Inhalts falsch einschätzt. Transparenz beim Einsatz von KI-generierten Inhalten wird deshalb zunehmend eine rechtliche und kommunikative Anforderung. 

«Transparenz bedeutet nicht, jeden beliebigen KI-Einsatz zu etikettieren. Entscheidend ist offenzulegen, wo KI die Herkunft, die Authentizität oder die Verantwortlichkeit eines Inhalts beeinflusst.» – Dr. Markus Winkler

Nicht jeder KI-Einsatz verlangt Kennzeichnung 

Eine sinnvolle Kennzeichnungspflicht muss differenzieren: Wird KI lediglich als Hilfsmittel für Rechtschreibung, Übersetzung, Recherche oder redaktionelle Überarbeitung verwendet, ist ein Hinweis wenig aussagekräftig. Anders liegt es, wenn KI einen Inhalt weitgehend vollständig erzeugt oder so verändert, dass beim Publikum ein irreführender Eindruck über dessen Ursprung entstehen kann. Entscheidend sind nicht allein das verwendete KI-Werkzeug, sondern die Art des Inhalts, der Umfang des Beitrags der KI sowie das Täuschungsrisiko. 

Besonders sensibel: Deepfakes und öffentliche Meinung 

Besonders hoch ist der Transparenzbedarf bei realistisch wirkenden Bild-, Audio- und Videoinhalten. Sogenannte Deepfakes können realen Personen Handlungen oder Aussagen zuschreiben, die nie stattgefunden haben. Auch KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse können die Meinungsbildung beeinflussen. Hier muss ein Hinweis klar, gut sichtbar und für das jeweilige Medium verständlich sein. Ein versteckter Vermerk in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genügt diesem Zweck nicht. 

In der EU greift die KI-Verordnung diesen risikobasierten Ansatz auf und sieht für bestimmte synthetische Inhalte Transparenzpflichten vor. Daneben bleiben bestehende Regeln relevant, etwa zum Lauterkeitsrecht, zum Persönlichkeitsschutz, zum Datenschutz und zum Urheberrecht. Auch ohne ausdrückliche Pflicht kann eine fehlende Offenlegung problematisch sein, wenn sie die Empfänger über eine wesentliche Eigenschaft des Inhalts täuscht. Da der Schweizer Bundesrat die KI-Verordnung nicht übernehmen will, sind diese allgemeinen Grundsätze gerade für die Schweiz wichtig. 

Transparenz muss abgestuft sein 

Labels sind ein bewährtes Instrument im Kennzeichenrecht (z.B. Bio-Siegel bei Lebensmitteln). Ein pauschales Label wie «mit KI erstellt» schafft jedoch nur begrenzte Klarheit. Aussagekräftiger ist eine abgestufte Information: Wurde der Inhalt vollständig generiert, wesentlich bearbeitet oder lediglich sprachlich optimiert? Wurde er vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft? Bei sensiblen Inhalten kann zusätzlich offengelegt werden, welches KI-System eingesetzt wurde und wer die redaktionelle Verantwortung trägt. Die Kennzeichnung sollte unmittelbar beim Inhalt stehen und auch beim Teilen erhalten bleiben. 

Organisationen brauchen klare interne Regeln 

Für Unternehmen und Hochschulen empfiehlt sich ein einfaches Transparenzkonzept. Es sollte definieren, welche Nutzungen dokumentiert werden, wann eine Kennzeichnung erforderlich ist und wer über Grenzfälle entscheidet. Ebenso wichtig sind Qualitätskontrollen. Wichtig: Transparenz ersetzt diese Prüfung nicht. Sie macht vielmehr sichtbar, wie ein Inhalt entstanden ist und wer dafür einsteht. 

Praktikable Formulierungen sind etwa: «Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung generativer KI erstellt und redaktionell geprüft» oder «Dieses Bild wurde mit KI generiert». Je konkreter der Hinweis, desto besser können die Empfänger den Inhalt einordnen.

Kennzeichnung ist kein Selbstzweck. Sie soll dort Orientierung schaffen, wo KI die Wahrnehmung von Herkunft, Authentizität oder Verantwortlichkeit beeinflusst. Organisationen sollten risikobasierte, verständliche und mediengerechte Regeln festlegen und mit wirksamen Prüfprozessen verbinden. Wer heute nachvollziehbar offenlegt, wie KI eingesetzt wird, erfüllt nicht nur rechtliche Anforderungen, sondern schafft nachhaltig Vertrauen in die Kommunikation von Menschen für Menschen. 

Porträt von Markus Winkler, zum Thema Transparenz bei KI-generierten Inhalten

Dr. Markus Winkler

Rechtsanwalt für das Recht der Digitalisierung 

Kommentare

0 Kommentare

Kommentar verfassen

Danke für Ihren Kommentar, wir prüfen dies gerne.