KI, Recht, Ethik: Wie fit sind Ihre Kundenprozesse?

KI, Recht, Ethik: Wie fit sind Ihre Kundenprozesse?

Autorin: Dr. Patricia Feubli

Leiterin Competence Center Communication and Marketing Technologies & Stv. Leiterin MSc Applied Information and Data Science

Künstliche Intelligenz revolutioniert unsere Arbeit – doch ihr Einsatz bringt auch rechtliche und ethische Verantwortung mit sich. Was Unternehmen in der Schweiz bezüglich KI-Recht und -Ethik beachten müssen und wie Sie Ihre Prozesse zukunftssicher gestalten, erfahren Sie hier.

Die Verbreitung von KI-Anwendungen verläuft rasant – Chatbots, Recommendation Engines, oder automatisierte Analysen und Entscheide sind längst im Marketing- und Kommunikationsalltag angekommen. Was dabei oft übersehen wird: Viele dieser KI-Systeme beruhen auf komplexen Algorithmen, deren Entscheidungen selbst Expert*innen kaum noch nachvollziehen können. Besonders heikel wird es, wenn Personendaten im Spiel sind – also Daten, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen.

Denn wenn man nicht mehr versteht, wie ein Algorithmus zu seiner Entscheidung kommt, wie die Daten verarbeitet wurden oder ob dabei diskriminiert wurde, dann stehen wir vor einem Problem. Einem rechtlichen – und einem ethischen.

Datenverarbeitung in der Schweiz: Was gilt?

Beginnen wir bei den rechtlichen Grundlagen. In der Schweiz gilt: Wer rechtmässig auf Personendaten zugreifen darf, darf sie auch analysieren. Doch das heisst nicht, dass alles erlaubt ist – im Gegenteil.

Das neue Datenschutzgesetz (revDSG), das seit September 2023 in Kraft ist, gibt sieben zentrale Prinzipien vor:

  1. Rechtmässigkeit: Die Datenverarbeitung darf nicht gegen Rechtsnormen verstossen.
  2. Treu und Glauben: Die Interessen und Sichtweisen der betroffenen Personen müssen berücksichtigt werden.
  3. Verhältnismässigkeit: Nur für den Zweck erforderliche Daten sollen verarbeitet werden.
  4. Zweckbindung: Die Beschaffung und Bearbeitung von Daten müssen einem Zweck dienen, dieser muss für die betroffenen Personen ersichtlich sein.
  5. Transparenz: Die betroffenen Personen müssen über die Beschaffung und Analyse von Daten informiert werden.
  6. Richtigkeit. Die Bearbeitung von falschen Daten, die zu einer Persönlichkeitsverletzung führen kann, soll verhindert werden.
  7. Datensicherheit: Die Daten müssen vor Missbrauch geschützt werden.

Allerdings bleibt das Gesetz in vielen Punkten vage, mitunter im Zweck der Analyse und der Verwendung ihrer Ergebnisse. Hier setzen ethische Richtlinien an.

Ethik als Kompass

Neben den gesetzlichen Vorgaben existieren in der Schweiz verschiedene ethische Rahmenwerke, die Orientierung bieten, wie verantwortungsvolle Datenverarbeitung aussehen kann. Dazu zählen unter anderem:

Diese Rahmenwerke beruhen auf ähnlichen Prinzipien. Sie verlangen: Keine Diskriminierung, keine missbräuchliche Datenerhebung, Selbstbestimmung für betroffene Personen sowie Transparenz und Kontrolle über die Datenverarbeitung.

An unserem Institut arbeiten wir aktiv am Swiss Digital Ethics Compass. Dieses Forschungsprojekt entwickelt ein Modell, um ethische Bedenken in digitalen öffentlichen Dienstleistungen zu identifizieren, zu bewerten und anzugehen. Als Versuchs- und Testobjekt wird das Beispiel der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) der Schweizerischen Post herangezogen. Das resultierende Modell wird im Swiss Digital Ethics Compass operationalisiert. Dieser Kompass bewertet digitale Dienste auf einer ethischen Skala von 0 bis 1. Ziel ist es, ethische Risiken systematisch sichtbar zu machen und so eine verantwortungsvolle Digitalisierung zu fördern.

Solche ethischen Rahmenwerke sind ein guter Anknüpfungspunkt für Unternehmen und Institutionen in der Schweiz. Doch mit der zunehmenden Verbreitung von KI-Tools stellt sich immer drängender die Frage: Reichen freiwillige Richtlinien aus, um die Gesellschaft vor missbräuchlicher Datenverwendung zu schützen?

Dieser Frage ist der Bundesrat nachgegangen und hat im Februar 2025 beschlossen, die Konvention des Europarats zu Künstlicher Intelligenz zu ratifizieren. Diese Konvention verpflichtet Staaten dazu, die Nutzung von KI-Systemen so zu gestalten, dass sie im Einklang mit grundlegenden Werten wie Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehen. Die Konvention soll u.a. sicherstellen, dass KI-Systeme Menschenrechte achten, demokratische Institutionen nicht manipulieren, die Autonomie einzelner Personen nicht untergraben, nachvollziehbar sind, zu fairen Ergebnissen beitragen, sicher und zuverlässig sind und einer Risiko- und Folgeabschätzung unterzogen werden.

Bis Ende 2026 soll eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden, die gesetzliche Anpassungen zur Umsetzung dieser Konvention enthält. Inwiefern diese nur für staatliche Akteure oder aber auch für private Akteure gelten sollen, wird aktuell diskutiert.

Was heisst das für Ihr Unternehmen?

Wer mit Personendaten arbeitet – ob für Segmentierungen, personalisierte oder automatisierte Kundenansprache – muss gesetzliche Vorgaben einhalten und sollte sich an ethische Standards halten. Gerade ethische Prinzipien dürften in Zukunft noch an Gewicht gewinnen. Denn nur so lassen sich Risiken minimieren, Vertrauen schaffen und langfristiger Markterfolg sichern. Doch wie setzt man das konkret um?

Unser Weiterbildungskurs «KI-Recht und -Ethik in Kundenbeziehungen» unterstützt Sie dabei, massgeschneiderte Richtlinien und Handlungsanleitungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln.
Gemeinsam analysieren wir Ihre Prozesse, identifizieren Risiken und erarbeiten Lösungen, damit Sie nicht nur gesetzeskonform, sondern auch verantwortungsvoll agieren.

Machen Sie den nächsten Schritt – für Ihre Kundschaft, Ihr Unternehmen und eine digitale Zukunft mit Verantwortung.

 

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