8. Juni 2015
Das Wort Zwischennutzung ist heutzutage für viele Vermieter noch immer mit negativen Gedanken verbunden. Dass dem eigentlich nicht so sein muss zeigt ein im Mai 2015 erschienener Artikel im hauseigenen Magazin Immobilia des Verbandes SVIT.
Aus ökonomischer und ökologischer Sicht ist eine Zwischennutzung absolut sinnvoll. So kann in der Übergangsphase trotzdem ein Ertrag erwirtschaftet werden, welcher allenfalls die Unterhaltskosten deckt oder zumindest abfedert. Andererseits können auch Leerstände der Liegenschaft verhindert werden. So bleibt das Gebäude auch vor dem natürlichen Verfall oder Besetzung und Vandalismus geschützt.
Warum scheuen sich denn so viele Vermieter vor einer entsprechenden Zwischennutzung? Juristische Auseinandersetzungen mit den neuen Mietern sowie der zusätzliche Verwaltungsaufwand lassen viele Mieter zögern.
Mit einer sorgfältigen Planung und Umsetzung lassen sich jedoch solche Probleme schon im Voraus aus der Welt schaffen. Dem Mietvertrag sollte ein besonderes Augenmerk geschenkt werden. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass es sich explizit um eine Zwischennutzung handelt und dass das Mietverhältnis befristet oder mit auflösenden Komponenten verbunden ist. Zudem sollte eine Streckung des Mietverhältnisses ausgeschlossen werden.
Wenn diese Planung eingehalten wird ist die Chance sehr hoch, dass für beide Seiten, Vermieter und Mieter, ein Mehrwert geschaffen werden kann.
Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link.
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