4. Juni 2020
Tracing-Apps sind im Kampf gegen das Coronavirus in aller Munde – soeben lanciert der Bund SwissCovid. Ein erfolgversprechendes Mittel, finden die Einen; ein Datenschutz-Fiasko, die Anderen. Was lässt sich aus rechtlicher Perspektive darüber sagen?
Ueli Grüter hat einen genauen Blick auf SwissCovid und die Thematik der Tracing-Apps im Allgemeinen geworfen. Der Rechtsanwalt und Dozent an unserem Kompetenzzentrum Management and Law, der sich als Jurist vertieft mit rechtlichen Aspekten der digitalen Welt auseinandersetzt, gelangt dabei zu einem Ergebnis, das auf den ersten Blick etwas erstaunt.
Eine solche App kann aus seiner Sicht sehr wohl datenschutzkonform ausgestaltet werden. Juristisch gesehen komme die App allerdings zu spät – und paradoxerweise könnten ihr in diesem Lichte gerade die sinkenden Fallzahlen zum Verhängnis werden.
Wie er zu diesem Schluss gelangt, erklärt Ueli Grüter in seinem aktuellen Beitrag «Swiss Corona Tracing App – Orwell lässt grüssen?» auf dem Juristenfutter-Blog.
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