3 Monate Geoblocking-Verbot in der Schweiz

3 Monate Geoblocking-Verbot in der Schweiz

Per 1. Januar 2022 hat der Schweizer Gesetzgeber mit dem neuen Art. 3a des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein Verbot zur Diskriminierung von Kunden in der Schweiz im Fernhandel eingeführt. Die neue Bestimmung zielt insbesondere auf das sog. Geoblocking im Internet-Versandhandel ab.

Unter Geoblocking versteht man das regionalen Sperren von Internetinhalten durch den Anbieter. Geoblocking kann politisch oder aus Gründen des Urheberrechtsschutzes motiviert sein. Im Versandhandel wird Geoblocking allerdings dazu eingesetzt, um die unterschiedlich hohe Zahlungsbereitschaft in verschiedenen Ländern abschöpfen zu können. Dies geschieht beispielsweise, indem dem Schweizer Online-Shopper der Zugriff auf die deutsche Seite eines internationalen Webshops verweigert wird und er stattdessen automatisch auf den Schweizer Webshop geleitet und von dort – natürlich zu einem höheren Preis – bestellen muss.

Dass sich Geoblocking aus lauterkeitsrechtlicher Sicht negativ auswirkt, steht ausser Frage. Ob ihm allerdings mit dem neuen Art. 3a UWG beigekommen werden kann, lässt sich bezweifeln, findet Ueli Grüter, Rechtsanwalt und Dozent am Kompetenzzentrum Management & Law. Wieso genau das schweizerische Geoblocking-Verbot aus seiner Sicht ein zahnloser Tiger ist, erläutert er in einem neuen Beitrag auf dem in einem neuen Artikel auf dem Juristenfutter-Blog.

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