BGer entscheidet: Goldhasen geniessen Markenschutz

BGer entscheidet: Goldhasen geniessen Markenschutz

Autorin: Michelle Murri

Institut für Betriebs- und Regionalökonomie IBR Management & Law Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Obwohl Ostern noch in weiter Ferne liegt, sorgte das Bundesgericht Ende August in Sachen Schokoladenhasen für weltweite Schlagzeilen. Nächstes Jahr werden wir keine in Alufolie eingewickelten Schokohasen von Lidl mehr in unseren Regalen finden. Ebenfalls müssen die bereits hergestellten Hasen vernichtet werden. Dies entschied das höchste Gericht in Lausanne zugunsten der Beschwerdeführenden Lindt & Sprüngli. Der Schokoladenhase des Discounters Lidl erinnert nach Ansicht des Gerichts zu fest an den allseits bekannten Goldhasen von Lindt & Sprüngli.

Der Goldhasen-Streit ist ein alter Hut. Lindt & Sprüngli prozessierte in den vergangenen Jahren bereits in diversen Ländern gegen Hersteller von Schokoladenhasen. Recht bekamen sie jedoch weder vor dem EuGH noch vor dem deutschen Bundesgerichtshof. Wie kommt es nun zum gegenteiligen Entscheid in der Schweiz? Und weshalb kann Lindt & Sprüngli nun Lidl verbieten, einen ähnlichen «Goldhasen» zu verkaufen?

Markenschutz – wichtig ist der Eintrag

Eine Marke im rechtlichen Sinn ist ein geschütztes Kennzeichen, mit dem ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen von solchen anderer Unternehmen unterscheidet.

Grundsätzlich können alle grafisch darstellbaren Zeichen Marken im Sinne des Gesetzes sein: z.B. Wörter (z.B. Victorinox), Buchstabenkombinationen (z.B. ABB), Zahlenkombinationen (z.B. 501), bildliche Darstellungen (z.B. SBB-Logo), dreidimensionale Formen (z.B. Mercedes-Stern), Slogans (z.B. «Katzen würden Whiskas kaufen»), Kombinationen dieser Elemente, oder auch aus Tonfolgen bestehende akustische Marken (z.B. Ricola-Melodie mit Gesang).

Institut für Geistiges Eigentum: https://www.ige.ch/de/etwas-schuetzen/marken/faq#ce37239 (aufgerufen am 15.10.2022)

Lindt & Sprüngli hat für ihren Goldhasen im Markenregister zwei dreidimensionale Formmarken eintragen lassen. Entgegen der allenfalls landläufigen Meinung ist eine Marke erst geschützt, wenn sie eingetragen ist. Den Markeneintrag von Lindt & Sprüngli können Sie sich übrigens selbst im Register unter diesem Link ansehen. Geben Sie in der Suchmaske (Marke) die Nummer 696955 und/oder P-536640 ein.

Verkehrsdurchsetzung und Verwechslungsgefahr von Goldhase und Lidl-Schokohase

Das Bundesgericht prüfte zunächst, ob der Goldhase unter den Markenschutz fällt. Hierbei ist die Verkehrsdurchsetzung entscheidend – gemeint ist also die Bekanntheit beim Publikum. Dabei kann die Bekanntheit im Fall der Goldhasen als offenkundig gelten.

Das Bundesgericht prüfte in diesem Fall nun als nächstes, ob aufgrund der Ähnlichkeit der beiden Schokoladenhasen eine Verwechslungsgefahr besteht. Zwar gibt es zwischen den Produkten einige Unterschiede. Das BGer kam jedoch zum Schluss, das die Form des Lidl-Hasen demjenigen des Goldhasen ähnelt – und zwar so stark, dass diese in der Erinnerung des Publikums nicht auseinandergehalten werden können.  

Was ist nun entschieden?

Während die Vorinstanz, das Handelsgericht des Kantons Aargau, die Klage von Lindt & Sprüngli noch abgewiesen hatte, bejahte nun das Bundesgericht, dass hier der Markenschutz zieht. Das Gericht ordnet zudem an, dass aufgrund der Verwechslungsgefahr keine der Lidl-Hasen mehr verkauft werden dürfen und alle bereits produzierten Hasen zu vernichten seien.

Falls Sie nun doch nicht auf den Lidl-Schokohasen verzichten wollen, können sie diesen in Deutschland ohne weiteres verzehren – dies entschied der Bundesgerichtshof bereits endgültig im Jahr 2013. Der Markenschutz greift hier nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht.

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