Aufhebungsvereinbarung im Arbeitsrecht: Alternative zur Kündigung?

Aufhebungsvereinbarung im Arbeitsrecht: Alternative zur Kündigung?

Wer ein Arbeitsverhältnis auflösen möchte, kündigt. Neben dieser praktisch häufigsten Beendigungsform gewinnt eine andere Art der Vertragsauflösung an Bedeutung: die Aufhebungsvereinbarung, also die Vertragsauflösung durch Vertrag. Wann bietet sich dieses Vorgehen an? Und welche Stolpersteine gilt es zu beachten? Diese Fragen erläutert Isabelle Oehri, Rechtsanwältin und Programmleiterin des CAS Vertragsmanagement, in einem Fachbeitrag.

«Grundsätzlich lässt sich jeder Vertrag so aufheben, wie er geschlossen wurde, nämlich durch Übereinkunft», schreibt Isabelle Oehri in ihrem Beitrag «Aufhebungsvereinbarungen im Arbeitsrecht: Was bei der Alternative zur Kündigung zu beachten ist», der im Fachmagazins personalSCHWEIZ erschienen ist. Obwohl in den arbeitsrechtlichen Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts nicht explizit erwähnt, gelte dies unbestritten auch für Arbeitsverträge, so die Expertin. Als Programmleiterin des CAS Vertragsmanagement, der schweizweit ersten umfassenden Weiterbildung im Contract Management, setzt sich die Rechtsanwältin mit Verträgen in ihren vielfältigsten Formen auseinander – und dazu gehören etwa auch arbeitsrechtliche Aufhebungsvereinbarungen.

Vertragsauflösung durch Vertrag – beliebt, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft

Und so wird in der Praxis auch immer häufiger zur Vertragsauflösung mittels Vertrags gegriffen. Die Gründe dafür sind vielfältig – insbesondere erlaubt eine Aufhebungsvereinbarung eine flexible und vor allem endgültige Regelung aller noch offenen Punkte.

Obwohl die vertragliche Vertragsauflösung in vielen Situationen auch arbeitnehmerseitig vorteilhaft ist, knüpft die Gerichtspraxis aus Arbeitnehmerschutzerwägungen an relativ strenge Voraussetzungen. Neben einer eindeutigen Willensbekundung von beiden Seiten und einer angemessenen Überlegungsfrist ist erforderlich, dass beide Parteien sich in der Aufhebungsvereinbarung gegenseitige Zugeständnisse machen und dass keine zwingenden Gesetzesbestimmungen umgangen werden.

Unbedachte Risiken in der Praxis: Saldoklauseln, sozialversicherungsrechtliche Folgen und Co.

In ihrem Artikel macht Isabelle Oehri auch auf Risiken aufmerksam, die in der Praxis häufig unbedacht bleiben. So erläutert die Arbeitsrechtsexpertin etwa, was eine Saldoklausel ist, wieso sie in Aufhebungsvereinbarungen nützlich ist und was bei der Formulierung zu beachten ist, damit sie nicht zum Bumerang wird. Auch weist sie auf die häufig unberücksichtigten sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung hin. Diese sollten die Parteien in ihrer Aufhebungsvereinbarung ebenfalls umfassend und fair regeln.

Wenn einige wichtige Dos und Don’ts eingehalten werden, ist die Aufhebungsvereinbarung häufig eine vorteilhafte Alternative gegenüber der Kündigung, so das Fazit des Artikels von Isabelle Oehri. Auf welche Punkte Sie im Einzelnen achten sollten, können Sie im Artikel «Aufhebungsvereinbarungen im Arbeitsrecht: Was bei der Alternative zur Kündigung zu beachten ist» hier nachlesen:

Verträge: vielgestaltig und absolut zentral – Bilden Sie sich weiter!

Das Beispiel der Aufhebungsvereinbarung veranschaulicht es: Verträge kommen im Wirtschaftsalltag in vielfältiger Gestalt vor und spielen eine absolut zentrale Rolle. Das Arbeitsrecht ist dabei nur ein ganz kleiner Bereich. Jedes Unternehmen schliesst täglich eine Vielzahl von Verträgen ab.

Daher ist in der Wirtschaftspraxis auch das effiziente und effektive Gestalten aller Vorgänge rund um die Verträge ein wichtiger Erfolgsfaktor. Hierzu sind kompetente Vertragsmanagerinnen und Vertragsmanagerinnen erforderlich.

Erfolgreiches Vertragsmanagement erfordert dabei ein ganzes Set an Knowhow und Skills. Die Hochschule Luzern bietet mit dem CAS Vertragsmanagement ein interdisziplinäres Weiterbildungsprogramm, mit dem Fachpersonen aus den verschiedensten Bereichen genau dieses Knowhow und diese Skills vertiefen und ihre Expertise auf den Ebenen Recht und Vertragsgestaltung, Strategie und Verhandeln sowie Tools und Prozesse zu einem integralen Kompetenzprofil im Contract Management ergänzen (Informationen zum CAS Vertragsmanagement in der Box). 


CAS Vertragsmanagement

In drei praxisorientierten Modulen vermittelt das CAS Vertragsmanagement fundierte Kenntnisse in den Bereichen Recht und Vertragsgestaltung, Strategie und Verhandeln sowie Tools und Prozesse.
Die nächste Durchführung der Weiterbildung startet im Januar 2024 und dauert bis Juni 2024.

Infoveranstaltungen (online): 25. Oktober und 27. November 2023, jeweils 18.00 Uhr
Anmeldeschluss: 4. Dezember 2023

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