2. Juli 2026
Für viele bedeutet Sommerzeit gleich Ferienzeit. Doch für HR-Verantwortliche und Führungskräfte bringt die Feriensaison regelmässig auch arbeitsrechtliche Fragen mit sich. Wann dürfen Ferien angeordnet werden? Was gilt während der Kündigungsfrist? Und wann ist eine Auszahlung von Ferien überhaupt zulässig?
Der Artikel „Vom Ferienzeitpunkt bis zum Abgeltungsverbot – Ferien rechtssicher gestalten» von Jeannette Küher-Kiser und Lia Lüdi von der Hochschule Luzern, erschienen in der Juni-Ausgabe 2026 des personalSCHWEIZ Magazins, beleuchtet die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen rund um den Ferienanspruch.
Die Autorinnen geben einen praxisorientierten Überblick über die zentralen Regelungen des Ferienrechts: Von der gesetzlichen Mindestdauer nach Art. 329a OR über Kürzungsmöglichkeiten bei langen Arbeitsabwesenheiten bis hin zum weitgehenden Abgeltungsverbot während laufender Arbeitsverhältnisse. Besondere Aufmerksamkeit widmen sie dabei den Sonderfällen, die im Alltag häufig zu Unsicherheiten führen: Erkranken Arbeitnehmende während der Ferien, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Nachgewährung. Bei Stundenlohnmodellen gelten strenge Anforderungen an den separaten Ausweis von Ferienprozenten. Fehlt diese Transparenz, drohen den Arbeitgebenden Nachzahlungen.
Der Beitrag schliesst mit konkreten Empfehlungen für HR und Geschäftsleitung: klare Ferienregelungen im Personalreglement, digitale Ferienkonten und eine konsequente Dokumentation helfen, Konflikte im Voraus zu vermeiden.
Weiterbildung am Kompetenzzentrum Management & Law
Ferienkonflikte entstehen oft dort, wo Arbeitsverträge unklar formuliert sind oder wo Führungskräfte im Umgang mit Konflikten unsicher sind. Das Kompetenzzentrum Management & Law der Hochschule Luzern bietet zwei passende Weiterbildungsangebote:
Der CAS Vertragsmanagement vermittelt das notwendige Rüstzeug, um Arbeitsverträge und interne Regelwerke rechtssicher zu gestalten und damit typische Streitpunkte wie den Ferienanspruch von vornherein zu entschärfen.
Der CAS Mediation und Konfliktmanagement richtet sich an Führungskräfte und HR-Fachpersonen, die Konflikte am Arbeitsplatz professionell begleiten und nachhaltig lösen möchten.
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