20. August 2026

Allgemein

Patientenformulare: Weshalb die Unterschrift meist gar nicht nötig ist

Wer eine Arztpraxis oder eine Klinik betritt, bekommt zwischen Empfang und Wartezimmer regelmässig zwei Formulare vorgelegt: eine «Datenschutzerklärung» und einen Patientenfragebogen – beide zur Unterschrift.

Patientenformulare: Weshalb die Unterschrift meist gar nicht nötig ist

Ueli Grüter, Rechtsanwalt und Dozent an der Hochschule Luzern, zeigt in seinem neuen Blogbeitrag auf juristenfutter.ch, weshalb diese Unterschriften in den meisten Fällen weder nötig noch rechtlich wirksam sind.

Ausgangspunkt ist ein weitverbreitetes Missverständnis: Das Datenschutzgesetz verlangt für die Bearbeitung von Personendaten grundsätzlich keine Einwilligung, auch nicht bei Gesundheitsdaten. Was für die Behandlung erforderlich ist, rechtfertigt bereits der Behandlungsvertrag. Die Datenschutzerklärung erfüllt lediglich die Informationspflicht – sie ist Mitteilung, kein Vertrag. Auch der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte empfiehlt, auf eine Unterschrift von vornherein zu verzichten.

Aufschlussreich sind zudem die Ausführungen zu den Unterschriftsklauseln am Ende vieler Patientenfragebögen: Sie verbinden die Bestätigung des wahrheitsgetreuen Ausfüllens mit einer pauschalen Zustimmung zur Datenweitergabe an nicht näher bezeichnete Dritte – als Blanko-Einwilligung ungültig. Wo eine Einwilligung tatsächlich nötig ist, etwa beim Berufsgeheimnis oder in der Forschung, zeigt der Beitrag ebenfalls.

Ueli Grüter schliesst mit konkreten Formulierungsvorschlägen für den nächsten Praxisbesuch – hilfreich für Patientinnen und Patienten ebenso wie für Gesundheitseinrichtungen, die ihre Formulare überarbeiten möchten.

Hier geht es zum Beitrag auf juristenfutter.ch: Patientenformulare – muss man die unterschreiben?

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