Darf die Hotline meine Stimme speichern?

«Dieses Gespräch wird zu Sicherheits- und Wiedererkennungszwecken aufgezeichnet.» So begann jahrelang jeder Anruf bei PostFinance. Wer danach weitersprach, hatte aus Sicht der Bank einer Technik zugestimmt, von der die meisten Anrufenden kaum etwas ahnten: Aus der Aufnahme entstand ein Stimmabdruck, so einzigartig wie ein Fingerabdruck – und anders als ein Passwort nie mehr zu ändern.

Darf die Hotline meine Stimme speichern?

Darf ein Unternehmen Kundengespräche überhaupt aufzeichnen? Und genügt es, dass niemand widerspricht? Zur zweiten Frage hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden – mit Folgen weit über PostFinance hinaus: Mindestens eine weitere grosse Schweizer Bank arbeitet mit demselben Verfahren.

Was das Gericht gesagt hat und warum die erste Frage zuerst ins Strafrecht führt, lesen Sie im neuen Beitrag auf juristenfutter.ch von Ueli Grüter, Rechtsanwalt und Dozent an der Hochschule Luzern.

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