Online-Beherbergungsportale boomen. Vielleicht haben auch Sie Ihre Sommerferien über Airbnb gebucht? Oder haben Sie sogar schon mal Ihre Wohnung oder ein Zimmer auf der Plattform angeboten? Darf man das überhaupt? Was sagt eigentlich das Recht zu dieser neuen Form der Vermietung?
«Obwohl mittlerweile ein beachtlicher Teil der schweizerischen Logiernächte über Airbnb und ähnliche Portale vermittelt und gebucht wird, sind nicht alle juristischen Fragen rund um das kurzzeitige Anbieten von Wohnraum über Online-Plattformen geklärt», schreibt Isabelle Oehri in einem kürzlich auf WEKA Recht & Praxis veröffentlichten Artikel.
Mit diesen spannenden rechtlichen Fragen rund um Airbnb und Co. befasst sich die Rechtsanwältin und Mitarbeiterin des Kompetenzzentrum Management and Law in ihrem Beitrag «Airbnb: Rechtliche Stolpersteine bei der Vermietung».
Viel Vergnügen bei der Lektüre!
Weitere Informationen zur Autorin:
Isabelle Oehri, Rechtsanwältin, M.A. HSG in Law & Economics, Senior Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule Luzern – Wirtschaft
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