In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schränkt der Soft- und Hardwareanbieter Apple seine «Garantie» für Apple-Produkte auf 1 Jahr ein (s. Auf ein (1) Jahr beschränkte Apple-Garantie – [SCHWEIZ]). Dies, obwohl sowohl das schweizerische, wie das europäische Recht für Konsumenten (Verbraucher) beim Kauf eine Gewährleistung (Garantie) von 2 Jahren vorsieht, wobei diese zwar gänzlich wegbedungen, jedoch nicht eingeschränkt werden kann (für die Schweiz Art. 210 Obligationenrecht [OR]).
Ich werde darum insbesondere von Studierenden oft gefragt, ob diese Apple-Garantie im Verhältnis Business to Consumer (B2C) rechtens ist. Dazu können zwei Bemerkungen gemacht werden.
Wie Apple auch selber schreibt (s. Link vorne) geht die genannte, zwingende gesetzliche Garantie der auf 1 Jahr eingeschränkten Apple-Garantie gegenüber dem Verkäufer vor (s. nachfolgend). D.h. die 2-jährige Konsumenten-Garantie gilt in jedem Fall.
Zudem versteht sich, wie Apple schreibt (s. Link vorn), die eingeschränkte Apple-Garantie als Herstellergarantie. D.h. es ist zu unterscheiden, ob man ein Apple-Gerät direkt bei Apple kauft oder bei einem Drittanbieter. Kauft man direkt bei Apple, geht in diesem Fall, wie erwähnt, auch gegenüber Apple die zwingende 2-jährige Konsumenten-Garantie vor. In diesem Fall kommt die eingeschränkte 1-Jahres-Apple-Garantie lediglich auf Leistungen zur Anwendung, die über die zwingende Garantie hinausgehen. Kauft man das Apple-Gerät bei einem Drittanbieter, muss man die zwingende 2-jährige Konsumenten-Garantie diesem gegenüber geltend machen. Darüber hinaus kann man während 1 Jahres (eingeschränkte Apple-Garantie) im Sinne einer Hersteller-Garantie sich bei Mängeln bei Apple-Geräten auch direkt an Apple wenden.
In diesem Sinne dürfte die, wenn auch offensichtlich verwirrende, auf 1 Jahr eingeschränkte Apple-Garantie rechtens sein.
Weitere Infos zu konsumentenrechtlichen Themen im digitalen Umfeld finden Sie auf juristenfutter.ch und www.digilaw.ch
Kommentare
0 Kommentare
Danke für Ihren Kommentar, wir prüfen dies gerne.