Vorentwurf zur erbrechtlichen Unternehmensnachfolge stösst auf breite Zustimmung

Vorentwurf zur erbrechtlichen Unternehmensnachfolge stösst auf breite Zustimmung

Mit verschiedenen gesetzgeberischen Massnahmen will der Bundesrat die erbrechtliche Unternehmensnachfolge erleichtern. Seit heute liegen die Vernehmlassungsergebnisse zu einer entsprechenden Änderung im ZGB vor. Diese fielen grossmehrheitlich sehr positiv aus.

Schon seit längerer Zeit sind mehrere Gesetzgebungsprojekte im Gange, mit denen einige wichtigen Stolpersteine bei der Vererbung von Unternehmen aus dem Weg geräumt werden sollen. Dazu gehören die Reduktion der Pflichtteile, die in der laufenden Erbrechtsrevision vorgesehen ist, sowie die verschiedenen Flexibilisierungen im Rahmen des separaten Vorentwurfs zur Änderung des ZGB (Unternehmensnachfolge).

Am 23. Mai 2019 hat Isabelle Oehri vom Kompetenzzentrum Management & Law auf diesem Blog zusammengefasst, worum es geht und was neu ist (Lesen Sie den Beitrag hier).
Im SRF-Interview der Sendung «Heute Morgen» hat die Rechtsanwältin eine Einschätzung der geplanten Neuerungen aus juristischer Sicht vorgenommen und dem Vorschlag ein grundsätzlich positives Zeugnis ausgestellt.

Nun liegen die Vernehmlassungsergebnisse zum Vorentwurf vom 10. April 2019 zur Änderung des ZGB (Unternehmensnachfolge) vor. Die vorgeschlagenen Änderungen werden grösstenteils begrüsst. Hervorgehoben wurden die positiven Effekte vor allem für KMU. Kritik gab es lediglich für Einzelaspekte der Vorlage. So wird teilweise die Wirksamkeit des vorgesehenen Zahlungsaufschubs in Frage gestellt, da mit ihm gemäss dem Vorschlag im Vorentwurf immer eine Pflicht der Unternehmensnachfolgerin oder des Unternehmensnachfolgers einhergehen soll, den Miterbinnen und Miterben Sicherheiten zu leisten. Dies wird als wenig praktikabel erachtet. Einzelne Vernehmlassungsparteien halten überdies den Kreis der Unternehmen, auf welche die neue Ordnung Anwendung finden soll, für zu eng.

Wie der Bundesrat in seiner heutigen Medienmitteilung schreibt, wird er diese Aspekte im Hinblick auf die Botschaft im Detail analysieren und wo möglich und sinnvoll berücksichtigen. Die Botschaft ist per Anfang 2021 zu erwarten.

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