Wer das Marketing rund um den von Roger Federer mitentwickelten On-Schuh ganz aufmerksam mitverfolgt hat, dem dürfte etwas Eigentümliches aufgefallen sein: Während den Schuh in den internationalen Werbeclips ein kleines Schweizerkreuz ziert, fehlt dieses beim Exemplar, das der Tennisstar kürzlich in einem Zürcher Studio präsentierte. Seltsam, oder?
Der Grund für dieses doppelte Marketing-Spiel liegt im Schweizer Markenrecht und insbesondere den hierzulande anwendbaren Swissness-Regeln. Diese setzen unter anderem fest, wie viel Schweiz in einem Produkt drin sein muss, damit das Schweizerkreuz angebracht werden darf.
Was es damit genau auf sich hat, erklärt Ueli Grüter, Dozent des Kompetenzzentrums Management & Law und Markenrechtsexperte, heute im Blick.
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