Am vergangenen Freitag wurde das totalrevidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) in der parlamentarischen Schlussabstimmung angenommen. Was ist neu?
Es war ein gesetzgeberisches Mammut-Projekt, das vom EJPD mit dem Auftrag vom 6. Dezember 2011 angestossen wurde. Der Bundesrat sollte Massnahmen zur Stärkung des Datenschutzes prüfen und dabei insbesondere die laufenden Arbeiten zur EU-Datenschutzgrundverordnung berücksichtigen. Ziel des Modernisierungsprojekts war die Anpassung der bestehenden Regeln an die Anforderungen des digitalen Zeitalters. Nach knapp 9-jähriger Projektarbeit wurde nun am vergangenen Freitag die totalrevidierten DSG in der parlamentarischen Schlussabstimmung angenommen.
Der finale Gesetzestext ist hier abrufbar.
Die Vorlage hatte zu kontroversen Debatten geführt; besonders umstritten waren dabei unter anderem die Regeln zum sogenannten Profiling. In diesem Video gibt Reto Fanger, Datenschutzexperte und Dozent am Kompetenzzentrum Management & Law, einen Überblick über die Neuerungen, die das revidierte DSG insbesondere für Unternehmen bringt:
Wann das neue Gesetz in Kraft tritt, steht noch nicht genau fest. Sobald die 100-tägige Frist für das fakultative Referendum ungenutzt abgelaufen ist, wird der Bundesrat ein konkretes Datum definieren. Es ist mit einem Inkrafttreten im Lauf des ersten Halbjahrs 2022 zu rechnen.
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