Das ist neu am revidierten Schweizer Datenschutzgesetz

Das ist neu am revidierten Schweizer Datenschutzgesetz
Bildquelle: VRD / Fotolia.com

Autor: Reto Fanger

Hochschule Luzern - W Dozent & Projektleiter
reto.fanger@hslu.ch

Das revidierte Datenschutzgesetz bringt einige Neuerungen mit sich, die bei Missachtung auch Bussen nach sich ziehen können.

Das Parlament hat das totalrevidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) am 25. September 2020 angenommen – nach diversen Schwierigkeiten. Sofern die nun laufende 100-tägige Referendumsfrist unbenutzt verstreicht, was wahrscheinlich ist, legt der Bundesrat im Januar 2021 den Termin des Inkrafttretens fest. Da anschliessend noch die entsprechende Verordnung erarbeitet werden muss, ist nicht davon auszugehen, dass dies vor 2022 sein wird.

Entsprechend den Vorgaben der Revision waren für das revidierte Datenschutzrecht (revDSG) folgende vier Aspekte zentral:

  • Erhöhung der Transparenz (Information über Datenbearbeitungen) und Stärkung der Rechte der betroffenen Personen
  • Förderung der Prävention und der Eigenverantwortung der Datenbearbeiter
  • Stärkung der Datenschutzaufsicht (durch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB)
  • Ausbau der Strafbestimmungen

Im heute erschienenen Artikel auf IT-Markt.ch und auf Netzwoche.ch erläutert Reto Fanger, Datenschutzexperte und Dozent am Kompetenzzentrum Management & Law, die Neuerungen der Revision und fasst zusammen, was Unternehmen jetzt beachten müssen.

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