Online-Marktplätze wie Ebay oder tutti.ch, auf denen Waren gekauft und verkauft werden können, boomen. Dasselbe Konzept gibt es in der Schweiz unter den Namen Viagogo auch für Tickets für Veranstaltungen wie Konzerte, Fussballspiele oder Zirkusaufführungen. Dies ist nicht nur Eventanbietern, sondern auch dem Bund ein Dorn im Auge: Eine Klage des Zirkus› Knie ist noch hängig, eine des Bundes wurde im Frühjahr 2021 bundesgerichtlich entschieden – zugunsten von Viagogo.
Im Zentrum der Gerichtsverfahren standen Vorwürfe des unlauteren Wettbewerbs. Um was es im Einzelnen ging und weshalb sich das Bundesgericht zumindest im Verfahren mit Bundesbeteiligung auf die Seite des Plattformbetreibers Viagogo schlägt, wollte der Zentralschweizer Fernsehsender Tele 1 von Ueli Grüter, Rechtsanwalt und Dozent am Kompetenzzentrum Management & Law, wissen.
In der Nachrichtensendung vom 21. September 2021 erläutert der Experte die Sachlage aus rechtlicher Sicht und nimmt Stellung.
Eine noch ausführlichere Darstellung findet sich in Ueli Grüters Artikel «Viagogo – Spielverderber der Event-Industrie» auf dem Juristenfutter-Blog.
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