Konkurrenzverbote im Arbeitsrecht – Dos and Don’ts bei der Verlängerung der Treuepflicht

Konkurrenzverbote im Arbeitsrecht – Dos and Don’ts bei der Verlängerung der Treuepflicht

Unternehmen haben grosses Interesse daran, die gesetzlich verankerte Treuepflicht ihres Personals über das Arbeitsverhältnis hinaus zu verlängern, denn konkurrenzierende Aktivitäten ehemaliger Mitarbeitender bergen hohes Schädigungspotenzial. Verbreitetes Mittel dazu: nachvertragliche Konkurrenzverbote.

In der Praxis bestehen in diesem Zusammenhang häufig Unsicherheiten: Wann darf man überhaupt eine Verbotsklausel vereinbaren, die konkurrenzierende Tätigkeiten über die aktuelle Beschäftigung hinaus untersagt? Wie ist eine solche auszugestalten? Für wie lange zum Beispiel darf man die Konkurrenzierung höchstens verbieten? Geht ein schweizweites Verbot zu weit? Muss ein Konkurrenzverbot zwingend mit einer Entschädigung für den Arbeitnehmer verbunden werden? Und gilt das im Interesse der Arbeitgeberin vereinbarte Konkurrenzverbot auch, wenn diese das Arbeitsverhältnis beendet?

In einem kürzlich in der Fachzeitschrift personalSCHWEIZ erschienenen Artikel beantwortet Isabelle Oehri, Rechtanwältin und Dozentin am Kompetenzzentrum Management & Law, diese und weitere Fragen rund um nachvertragliche Konkurrenzverbote.

Die wichtigsten Dos & Don’ts aus dem Beitrag:

Was bei nachvertraglichen Konkurrenzverboten zu beachten ist- die Dos & Don’ts zusammengefasst (personalSCHWEIZ, Oktober 2021, S. 11).

Mehr Informationen und Erläuterungen zur Thematik finden Sie in der Volltextversion des Artikels von Isabelle Oehri:

«Grenzen der Treuepflicht von Arbeitnehmenden: Nachvertragliche Konkurrenzverbote»
(personalSCHWEIZ – Das Magazin für die Schweizer Personalpraxis, Ausgabe 8/Oktober 2021, S. 9-11)

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