Als «das Internet der Zukunft» wird das sogenannte Metaverse auch bezeichnet. Ob es sich bei der kollektiven Virtual Reality, in der Avatare miteinander interagieren, tatsächlich um das nächste grosse Ding oder lediglich um einen Hype handelt, lässt sich wohl noch nicht abschliessend beantworten. Auf jeden Fall aber stellen sich im Zusammenhang mit dem Metaverse bereits jetzt spannende juristische Fragen. Diesen geht Ueli Grüter, Digital Law-Experte und Dozent an der Hochschule Luzern, in seinem neusten Blogbeitrag auf den Grund.
Nicht nur Mark Zuckerberg, der seinen Tech-Konzern 2022 kurzerhand in Meta umbenannt hat, sieht im Metaverse immenses Potential. Viele grosse Konzerne träumen vom Paralleluniversium zur realen Welt, in dem Nutzerinnen und Nutzer als Avatare spielen, sich treffen, arbeiten oder shoppen können.
Aber was heisst das eigentlich, wenn Avatare in der digitalen Parallelwelt arbeiten oder shoppen? Juristisch betrachtet bedeutet dies nichts anderes, als dass Verträge geschlossen werden. Geht das? Können im Metaverse Verträge gültig abgeschlossen werden? Und können das Avatare überhaupt tun? Was auf den ersten Blick mehr nach Science Fiction als nach ernsthaften Fragen klingt, könnte die Rechtswelt bald beschäftigen. Denn sollte dem Metaverse tatsächlich jene Zukunft beschieden sein, die ihm bisweilen vorausgesagt wird, werden mit der plötzlichen wirtschaftlichen Bedeutung unweigerlich vertragsrechtliche Fragen zentral.
Und deren Beantwortung ist gar nicht so einfach. Denn bevor man sich mit den materiellen Fragen nach Vertragsgültigkeit oder -parteien beschäftigen kann, muss zuerst einmal geklärt werden, nach welchem Recht sich diese überhaupt beurteilen. Das Schweizer Vertragsrecht stellt für die Gültigkeit eines Vertrags womöglich andere Anforderungen als das argentinische oder dasjenige Taiwans. Aber wonach entscheidet sich, ob auf eine Metaverse-Vertragsbeziehung Schweizer oder irgendein anderes Recht anzuwenden ist? Was bereits bei der Einordnung eines internationalen Vertrags in der realen Welt, der Bezüge zu mehreren Rechtsordnungen aufweist, komplex sein kann, dürfte in der virtuellen Welt noch schwieriger werden. Oder doch nicht?
In seinem aktuellen Blogbeitrag «Können im Metaverse Verträge gültig abgeschlossen werden?» befasst sich Ueli Grüter mit den juristischen Fragen rund um Verträge in der neuen digitalen Welt. Lesen Sie den spannenden Artikel hier:
Das von Ueli Grüter illustrativ erläuterte Beispiel des Metaverse zeigt: Immer wenn es um technologische Entwicklungen und deren wirtschaftliche Nutzung durch Unternehmen geht, kommen Verträge ins Spiel. Damit Unternehmen entsprechende Potentiale für sich ausschöpfen können, ist daher ein kompetentes betriebliches Vertragsmanagement von entscheidender Bedeutung.
Die Hochschule Luzern bietet mit dem CAS Vertragsmanagement ein interdisziplinäres Weiterbildungsprogramm, mit dem Fachpersonen aus den verschiedensten Bereichen unter anderem genau dieses Knowhow vertiefen und ihre Expertise auf den Ebenen Recht und Vertragsgestaltung, Strategie und Verhandeln sowie Tools und Prozesse zu einem integralen Kompetenzprofil im Contract Management ergänzen (Informationen zum CAS Vertragsmanagement in der Box).
In drei praxisorientierten Modulen vermittelt das CAS Vertragsmanagement fundierte Kenntnisse in den Bereichen Recht und Vertragsgestaltung, Strategie und Verhandeln sowie Tools und Prozesse.
Die nächste Durchführung der Weiterbildung startet im Frühjahr 2024.
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