Das schweizerische Verjährungsrecht wird grundlegend revidiert. Was sich im Einzelnen alles ändern wird, haben wir vor Kurzem bereits hier auf dem Blog für Sie zusammengefasst (Das neue Verjährungsrecht kommt – Referendumsfrist abgelaufen).
Nun steht auch das Inkrafttreten der neuen Regelungen fest: Wie der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen hat, gilt das neue Recht ab 1. Januar 2020.
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