Ende Juli hat das schweizerische Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde von Apple gutgeheissen und einer international eingetragenen Bildmarke des Tech-Riesen, die einen Apfel zeigt, auch in der Schweiz Schutz gewährt. Der Fall hat mediale Wellen geschlagen und die Schweizer Obstbranche in Aufruhr versetzt. Dabei ist er bei nüchterner juristischer Betrachtung unbedenklich, findet Ueli Grüter, Rechtsanwalt und Dozent an der Hochschule Luzern. In einem neuen Blogbeitrag ordnet er das Urteil ein.
In seinem Beitrag auf dem Juristenfutter-Blog erläutert der Experte, worum es im Apple-Urteil geht und worum eben auch nicht (z.B. nicht um das berühmte Apple-Logo), gibt einen Überblick über die relevanten markenrechtlichen Regeln und erklärt dabei, weshalb das Urteil etwa für die hiesige Obstbranche keine wirkliche Einschränkung bei der Bewerbung der Apfelprodukte bedeutet. Lesen Sie den ganzen Artikel auf dem Juristenfutter-Blog.
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