11. April 2024
Phishing, Scam und Abofallen – Im Zeitalter des Internets lauern überall Gefahren. Kürzlich flatterte dem Rechtsanwalt und Dozent an der Hochschule Luzern Ueli Grüter selber eine unerwartete Rechnung seines Webseitenanbieters ins Postfach. In einem neuen Blogbeitrag erfahren Sie, was es mit dieser Masche auf sich hat und ob die Praxis des Domain-Registrars unlauter oder gar strafbar sein könnte.
In seinem neusten Beitrag auf dem Juristenfutter-Blog berichtet Ueli Grüter von seiner Erfahrung mit einer Rechnung, die er von seinem Webseitenanbieter für einen «Priority Support» erhalten hat. Die Rechnung kam nach Ablauf der 4-monatigen kostenlosen Testphase, auf die er, wie die Meldung über den neuen Service, nur im Kleingedruckten per Werbemail «aufmerksam» gemacht wurde. Nur: bestellt, bestätigt oder in Anspruch genommen hat er diesen Support nie. Der juristische Experte beleuchtet den Sachverhalt aus den Blickwinkeln des schweizerischen Obligationenrechts (OR), des Lauterkeitsgesetzes (UWG) und schlägt Best Practices für Unternehmen vor. Wie er selber vorgegangen ist und wie getäuschte Kundinnen und Kunden in solchen Fällen handeln können, lesen Sie ebenfalls im Artikel auf dem Juristenfutter-Blog.
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