Selbständig oder angestellt? – Schwierige Abgrenzung mit juristischen Konsequenzen

Selbständig oder angestellt? – Schwierige Abgrenzung mit juristischen Konsequenzen
UBER-Fahrerin, Reinigungskraft im Privathaushalt, Fitnessinstruktorin: wer ist angestellt und wer selbständig? - eine nicht immer einfache Frage mit juristischen Konsequenzen.

Freelancer, Crowdworker, Clickjobber — flexible Arbeitsformen lassen die Grenzen zwischen
Anstellungsverhältnis und selbstständiger Tätigkeit zusehends verschwimmen. Ob jemand
Arbeitnehmer oder selbstständig erwerbend ist, ist nicht immer einfach zu bestimmen, hat
aber weitreichende rechtliche Folgen. Welche das sind, erläutert Prof. Isabelle Oehri, Rechtsanwältin und stellvertretende Leiterin des Kompetenzzentrums Management & Law,
in einem neuen Beitrag im HR-Fachmagazin personalSCHWEIZ.

«Grauzonen zwischen selbstständiger Erwerbstätigkeit und Anstellungsverhältnis ergeben sich im Kontext neuerer Arbeitsmodelle wie jenem des Fahrdiensts UBER, aber auch etwa bei der Reinigungskraft in einem Privathaushalt oder bei der Instruktorin im Fitnessstudio,» sagt Isabelle Oehri. In ihrem Artikel «Selbständig oder angestellt – Schwierige Abgrenzung mit juristischen Konsequenzen», der im Mai 2024 in der personalSCHWEIZ erschien, erklärt die Rechtsexpertin, weshalb die Abgrenzung aus juristischer Sicht etwa des Arbeits- und des Sozialversicherungsrechts so relevant ist und anhand welcher Kriterien man sie vornimmt.

Lesen und downloaden Sie den Artikel «Selbständig oder angestellt – Schwierige Abgrenzung mit juristischen Konsequenzen» von Isabelle Oehri hier:

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