Endlich Ferien! – Und was sagt das Arbeitsrecht?

Endlich Ferien! – Und was sagt das Arbeitsrecht?

Autorin: Lia Lüdi

Hochschule Luzern - W Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Sommerzeit ist Ferienzeit. In diesem Kontext stellen sich auch viele arbeitsrechtliche Fragen. Der vorliegende Blog-Beitrag beantwortet anhand einer fiktiven Geschichte die wichtigsten davon.

Johanna, die vor kurzem aus Vilnius in die Zentralschweiz gezogen ist, freut sich auf ihre lang-ersehnten Sommerferien. Die Arbeit bei der grossen Baufirma, wo Johanna als Polier arbeitet, war in letzter Zeit besonders anstrengend. Nun gönnt sie sich Ende August ein paar Wochen Strandferien an der adriatischen Küste. Plötzlich merkt sie, dass es bei ihr noch einige Fragezeichen in Bezug auf die arbeitsrechtliche Lage betreffend Ferien in der Schweiz gibt. Sie begibt sich, gewappnet mit einem Katalog ihrer wichtigsten Fragen, zur HR Abteilung und schiesst los. Die Antworten, die sie erhält, lesen Sie hier.

Auf wie viele Wochen Ferien habe ich eigentlich Anrecht?

Da du 35 Jahre alt bist, hast du in der Schweiz gemäss Art. 329a OR Anrecht auf vier Wochen Ferien pro Jahr. Wenn deine Tochter jetzt bei uns in der Lehre wäre und unter 20 ist, hätte sie Anrecht auf fünf Wochen pro Jahr. Da du aber im März bei uns angefangen hast, sind es etwas weniger als vier Wochen in diesem Kalenderjahr. Wir rechnen dir dein Ferienguthaben für diese Jahr pro Rata aus. Je nach Arbeitsvertrag gewährt dir dein Arbeitgeber ab dem 50. Lebensjahr einen höheren Ferienanspruch.

Ich möchte jeweils eigentlich nur eine Woche Ferien am Stück beziehen, da ich so dann öfters verreisen kann. Darf ich das?

Nein, das geht leider nicht. Gemäss Art. 329c Abs. 1 OR musst du pro Jahr mindestens einmal zwei Wochen am Stück Ferien beziehen. Die Begründung hierfür ist, dass du dich nicht optimal erholen kannst, wenn du nur einzelne wenige Tage am Stück frei hast.

Und was ist, wenn ich meine Ferien nicht alle beziehe – kann ich sie mir auszahlen lassen?

Grundsätzlich, gemäss Art. 329d Abs. 2 OR nicht. Auch dies hängt damit zusammen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Ferien zur Erholung dienen sollen. Es gibt Ausnahmen für Mitarbeitende, die im Stundenlohn und mit unregelmässigen Arbeitseinsätzen angestellt sind, hier muss man die Zuschläge jedoch ganz genau im Lohnausweis deklarieren. Nach der Kündigung ist eine Auszahlung auch möglich.

Alles klar. Aber verschieben kann ich einige Tage auf nächstes Jahr, per unserem Personalreglement. Gibt es eigentlich eine Verjährungsfrist für Ferien?

Ja, die gibt es. Die Verjährungsfrist vom Ferienanspruch ist gemäss des Bundesgerichturteils 136 III 94 (bger.ch) fünf Jahre, wobei die Verjährungsfrist dann beginnt, wenn das Jahr, in dem die Ferien hätten bezogen werden müssen, abläuft.

Was geschieht eigentlich, wenn ich während meiner Ferien krank werde?

Wenn sich die Krankheit auf den Erholungswert auswirkt, du also beispielsweise mehrere Tage im Bett bist oder aufgrund der Krankheit ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen musst, können dir gemäss Gerichtspraxis die Ferien nachgewährt werden, damit du sie zu einem anderen Zeitpunkt beziehen kannst. Wenn du während der Ferien mal ein paar Stunden Kopfschmerzen hast, gälte dies nicht als massgebliche, negative Auswirkung auf den Erholungswert. Wichtig ist, dass du die Krankheit umgehend beim Arbeitgeber meldest, noch während der Ferien, und ein Arztzeugnis vorlegst.

Und bei einem Unfall?

Hier gilt dasselbe wie bei Krankheit während der Ferien.

Kann ich selber bestimmen, wann ich Ferien nehmen möchte?

Per Art. 329c Abs. 2 OR gilt, dass der Arbeitgeber für die Bestimmung des Zeitpunktes verantwortlich ist. Er hat jedoch auf die Wünsche der Arbeitnehmenden Rücksicht zu nehmen. Da du eine schulpflichtige Tochter hast, müssen wir zum Beispiel Rücksicht auf die Schulferien nehmen. Auch auf Hobbies ist in gewissen Fällen Rücksicht zu nehmen. Am besten fragst du deine vorgesetzte Person, wenn du spezifische Wünsche hast und meldest die Ferien möglichst früh, damit sie gut planen kann.

Darf mir eigentlich während meiner Ferien gekündigt werden?

Eine Kündigung während der Ferien ist zulässig, da diese Zeit nicht im Kündigungsschutz nach Art. 336c OR erwähnt wird. Grundsätzlich gilt, wenn du die Kündigung per Post erhalten würdest, dass eine Kündigung ab dann gültig ist, wenn du die Post geöffnet hast.

Interessant. Wie ist das eigentlich mit Betriebsferien? Muss ich hierfür meine Ferientage geben?

Wir schliessen jeweils für eine Woche zwischen Weinachten und Neujahr. Da wie vorher erwähnt grundsätzlich der Arbeitgeber die Entscheidungskompetenz zum Zeitpunkt der Ferien hat und hierbei die betrieblichen Interessen vertritt, musst du eine Woche deines Ferienanspruchs in diesem Zeitrahmen einplanen.

Ich fahre nächste Woche weg und habe alles schon gebucht. Ist es möglich, dass ihr kurzfristig anordnet, dass ich meine Ferien verschieben muss?

Das dürften wir, jedoch nur im Notfall. Wenn zum Beispiel aufgrund eines Unwetters bei einem Rohbau einen erheblichen Schaden entsteht, den man umgehend beheben muss, da sonst Einsturzgefahr droht. Hierbei hättest du von uns aber Anrecht auf Vergütung der durch die Verschiebung angefallenen Kosten. Dasselbe gilt, wenn der Betrieb dich notfallmässig aus den Ferien zurückrufen müsste.

Sehr interessant, vielen Dank für deine Antworten!

Zufrieden geht Johanna nach Hause und packt ihre Koffer für die bevorstehende Reise. Während des Abendessens besprechen sie und ihr Mann wie schön es doch wäre, das Kind aus der Schule zu nehmen und einmal eine Weltreise zu machen. Doch dafür reicht ihr Ferienbudget von vier Wochen leider nicht. Lesen Sie im nächsten Blogbeitrag, welche Möglichkeiten Johanna und ihr Mann haben, um ihren Traum trotzdem zu verwirklichen.


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