7. November 2024
Es hustet und niest wieder überall – im Herbst haben Erkältung und Grippe Hochsaison. Passend dazu beantwortet Prof. Isabelle Oehri, Rechtsanwältin und stellvertretende Leiterin des Kompetenzzentrums Management & Law, in einem neuen Beitrag im HR-Fachmagazin personalSCHWEIZ die wichtigsten Praxisfragen zu Krankheit und Arbeitsrecht.
«Obschon ein sehr häufiges Phänomen, enthält das Schweizer Arbeitsrecht keine gesetzliche Definition der Krankheit des Arbeitnehmers und regelt nur einzelne Aspekte ausdrücklich im Obligationenrecht und im Arbeitsgesetz,» sagt Isabelle Oehri. Das Recht knüpfe dabei nicht direkt an die Krankheit als medizinische Diagnose an, sondern an die Arbeitsunfähigkeit. Denn krank heisse nicht in jedem Fall arbeitsunfähig – vielmehr müsse im Einzelfall beurteilt werden, ob ein Arbeitnehmer zufolge einer Krankheit nicht arbeiten könne und der Arbeit fernbleiben dürfe, so die Expertin.
Die Krankheit – oder Arbeitsunfähigkeit – des Arbeitnehmers wirft in der Folge eine Reihe weiterführender juristischer Fragen auf, die nicht immer ganz einfach zu beantworten sind. In ihrem Artikel «Krankheit und Arbeitsrecht: Die wichtigsten Praxisfragen im Überblick», der im Oktober 2024 in der personalSCHWEIZ erschien, erläutert Isabelle Oehri das Wichtigste, was man rund um die Auswirkungen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit wissen muss, und räumt dabei auch einige Mythen aus, die sich um Arztzeugnisse, Kündigungsrechte sowie Lohn- und Ferienansprüche bei Krankheit ranken.
Lesen und downloaden Sie den Artikel «Krankheit und Arbeitsrecht: Die wichtigsten Praxisfragen im Überblick» von Isabelle Oehri hier:
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