Swissness geht eine Runde weiter: der Schutz der Marke Schweiz

Swissness geht eine Runde weiter: der Schutz der Marke Schweiz

Autorin: Lia Lüdi

Hochschule Luzern - W Wissenschaftliche Mitarbeiterin

«Swissness» zieht verkaufstechnisch: Schon seit jeher verwenden in- und ausländische Firmen schweizerische Symbolik oder Slogans wie «Swiss Quality», um ein vertrauensvolles, qualitativ hochstehendes Produkt zu signalisieren. Ein Bericht des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE), der am 13. November 2024 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen wurde und in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft entstand, enthält die neusten Entwicklungen und Massnahmen, um die Marke Schweiz im In- und Ausland besser zu schützen.

Die kommerzielle Nutzung jeglicher Schweizer Symbole wie zum Beispiel des Schweizerkreuzes, des Schweizerwappens und auch von Aussagen wie «Made in Switzerland», sorgt immer wieder für Kontroversen. Sie unterliegt dem Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und andere öffentlicher Zeichen (WSchG) und dem Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (MSchG).

Vor einiger Zeit war auf dem Management and Law Blog in einem Beitrag zu lesen, welchen Kummer diese Thematik gerade der Schweizer Nationalhockeymannschaft bereitet. Vor diesem Hintergrund erklärte Isabelle Oehri, was es alles zu wissen gilt in Bezug auf die erlaubte Nutzung des Schweizerkreuzes, Schweizerwappens und Co. Auch die Firma On wurde schon Subjekt einer Diskussion rund um Swissness. Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag vom Dozenten Ueli Grüter.

Was ist «Swissness»?

Unter dem Begriff wird durch spezifische Symbole oder Bezeichnungen darauf hingedeutet, dass ein Produkt in der Schweiz hergestellt wurde. Nebst der Nutzung des nationalen Symbols des Schweizerkreuzes, gibt es folgende Beispiele für Swissness:

  • Made in Switzerland
  • Swissmade
  • of Switzerland
  • Swiss Quality

Um als «Swissmade» oder ähnlich deklariert werden zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Bei Lebensmitteln muss mindestens 80% des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz stammen und bei Milch und Milchprodukten 100% des Rohstoffes Milch. Hier bestehen jedoch zahlreiche Ausnahmen, beispielsweise bei Naturprodukten, die temporär nicht in genügender Menge, oder wegen natürlicher Gegebenheiten gar nicht in der Schweiz verfügbar sind (Art. 48b MSchG).
  • Bei anderen Produkten müssen mindestens 60% der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Berücksichtigt werden Kosten für Fabrikation und Zusammensetzung, Forschung und Entwicklung, sowie für Qualitätssicherung und Zertifizierung (Art. 48c MSchG).
  • Bei Dienstleistungen muss sich unter anderem der Geschäftssitz in der Schweiz befinden (Art. 49 MSchG)

Über die gesetzlichen Regelungen hinaus

Um einen Vorteil gegenüber Mitbewerbenden zu haben sowie den Wirtschafts- und Produktionsstandort Schweiz zu stärken, können sich Unternehmen auch dazu verpflichten, einen höheren Anteil ihrer Produkte und Dienstleistungen in der Schweiz herzustellen, als gesetzlich vorgegeben ist. Die Schweizer Markenorganisation «Swiss Label» beispielsweise hat über 1000 Mitglieder, die sich verpflichten, folgenden Anforderungen betreffend die Mindestanteile einzuhalten:

  • Für Lebensmittel (ausser Milch und Milchprodukte) im Sinne von Art. 48b MSchG mindestens 90% des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz;
  • Für andere Produkte und insbesondere industrielle Produkte im Sinne von Art. 48c MSchG mindestens 70% der Herstellungskosten in der Schweiz.

Die Ausgangslage zum Bericht des IGE

In einer Revision der beiden relevanten Gesetzestexte im Jahr 2017 wurde der Begriff «Swissness» erstmals adressiert, da man die Wettbewerbsvorteile eines als mit der Schweiz assoziierten Produktes besser schützen wollte. Im Jahr 2020 hatten das IGE und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Aufgabe, die Gesetzgebung zur Swissness zu evaluieren. Es wurden unter anderem die Auswirkungen der Gesetzgebung auf die Industrie- und Dienstleistungsbereiche sowie den Lebensmittelbereich analysiert und Empfehlungen für Massnahmen abgeleitet. Das IGE hatte demzufolge den Auftrag, bis Ende 2024 über den Umsetzungsstand von nicht-gesetzlichen Massnahmen zu berichten.

Ergebnisse und Empfehlungen des Berichts

Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass die Swissness-Gesetzgebung eine positive Wirkung auf die Schweizer Wirtschaft zu haben scheint. Unter anderem sind laut den befragten Teilnehmenden die Missbrauchsfälle innerhalb der nationalen Grenzen demnach rückläufig. Befragt wurden Betroffene aus allen Wirtschaftszweigen.

In der neusten Evaluation des IGE wurde besonderes Augenmerk auf die Rechtsdurchsetzung der Regelungen im In- und Ausland gelegt. Seit der Gesetzesrevision 2017 fügt die Schweiz in Freihandelsabkommen entsprechende Bestimmungen zur Verhinderung eines missbräuchlichen Angebots von Herkunftsangaben und Ländernamen bei Markenregistrierungen ein, die nicht nur gegenüber Waren, sondern auch gegenüber Dienstleistungen anwendbar sind, und strenger gefasst als bestehende multilaterale Standards sind. Nichtsdestotrotz zeigt sich die Durchsetzung im Ausland weiterhin als schwierig, da dort im Allgemeinen das Schweizer Recht nicht anwendbar ist und die Durchsetzbarkeit und Bereitschaft jeweils stark vom jeweiligen Partner abhängig ist.

Weitere Erkenntnisse der Evaluation sind der Optimierungsbedarf hinsichtlich öffentlich zugänglicher Informationen über die Gesetzgebung. Der Verein Swissness Enforcement, eine Private-Public-Partnership zwischen dem IGE und der Industrie und Verbänden, welcher im Jahr 2020 gegründet wurde, befasst sich unter anderem mithilfe diverser Kampagnen mit dieser Thematik. Zudem koordiniert der Verein durch Mitglieder gemeldete Missbrauchsfälle in Verbindung mit der rechtswidrigen Nutzung des Schweizerkreuzes oder Bezeichnungen wie «Swiss made».

Damit die Marke Schweiz längerfristig besser geschützt werden kann, sieht das IGE die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Behörden und anderen Staaten als zentral.

Swissness an Weihnachten

Apropos Marke Schweiz: Ob rechtlich geschützt oder nicht – sehr gut erlebt sich die Schweiz natürlich auch während der Adventszeit, zum Beispiel am Weihnachtsmarkt oder beim Bestaunen der vielen Lichterketten. Ausflugstipps und Veranstaltungen rund um die Weihnachtszeit findet man auf Myswitzerland.

Mit diesen Worten verabschieden wir vom Management & Law Blog uns für dieses Jahr und begeben uns in die Weihnachtspause. Wir wünschen Ihnen freudige Festtage und einen guten Start ins 2025. Wir freuen uns, Sie auch im nächsten Jahr wieder mit News und Hintergründen aus unserem Tätigkeitsfeld zwischen Management und Recht zu versorgen.

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