Sie sind kultig, die Birkenstock-Sandalen. Doch dies reicht nicht für einen Schutz durch das Urheberrecht. So lautet der Entscheid, den der Deutsche Bundesgerichtshof am 20. Februar 2025 gefällt hat. Was sind die Hintergründe und warum stolpert die Birkenstock-Sandale über die Hürde des Urheberrechts? Ueli Grüter, Rechtsanwalt und Dozent an der Hochschule Luzern, ordnet in einem neuen Juristenfutter-Blogbeitrag ein.
Birkenstock hat jüngst versucht, seine Sandalen urheberrechtlich zu schützen – jedoch ohne Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Gestaltung nicht die notwendige «Gestaltungshöhe» erreicht.
Für Industrieprodukte wie Schuhe oder Möbel kommt in der Regel der Designschutz infrage. Dieser ist einfacher zu erlangen als der Urheberrechtsschutz . Der Haken dabei ist, dass der Designschutz maximal 25 Jahre gilt. Da die ersten Birkenstock Sandalen schon in den 70er Jahren entworfen wurden, kam nur noch der Urheberrechtsschutz infrage, der jeweils noch 70 Jahre nach Ableben des Urhebers gültig ist.
Schutzlos ist Birkenstock aber trotzdem nicht: die Marke bleibt gemäss des Markenschutzrechts geschützt. Doch die Entscheidung zeigt: Unternehmen sollten frühzeitig eine umfassende Schutzstrategie entwickeln.
Weshalb zielte Birkenstock überhaupt auf den Schutz des Urheberrechts ab? Dies und weitere Details sind im Blogbeitrag im Juristenfutter-Blog zu lesen.
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