26. März 2026

Konsumentenschutz

Swissness im Wandel: Lockerung bei der Nutzung des Schweizerkreuzes sorgt für Diskussionen

Es ist eine Zwistigkeit, die sich über mehrere Jahre hinzog: die Frage, ob der Schuhproduzent On seine in Asien hergestellten Turnschuhe mit einem Schweizerkreuz versehen darf. Trotz der bestehenden Rechtslage rund um die sogenannte Swissness verkaufte On in den letzten Jahren weiterhin Modelle mit Schweizerkreuz (seit einiger Zeit jedoch nicht mehr in der Schweiz), obwohl sie ausschliesslich im Ausland produziert wurden. Nun führen neue Änderungen zu einem grossen Durchbruch in dieser Sache.

Swissness im Wandel: Lockerung bei der Nutzung des Schweizerkreuzes sorgt für Diskussionen

Autorin: Lia Lüdi

Hochschule Luzern - W Wissenschaftliche Mitarbeiterin

In früheren Beiträgen hier und hier auf dem Management and Law Blog wurde aufgeführt, dass bei industriellen Produkten nach Art. 48c MSchG gilt, dass mindestens 60 % der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen müssen sowie ein wesentlicher Fabrikationsschritt in der Schweiz erfolgen muss, damit ein Schweizerkreuz genutzt werden darf.

Die Sportartikelfirma, die in jüngerer Vergangenheit bereits wegen ihrer überdurchschnittlich hohen Margen, unzureichender Qualität sowie grosszügiger Geschäftsleitungslöhne bzw. Aktienpraktiken in der Kritik stand, ist nun erneut in den Schlagzeilen, und zwar aufgrund eines Entschlusses der zentralen Behörde, mit der sie im Clinch stand:

Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE), das auch Mitglied des Vereins Swissness Enforcement ist, hat diese Woche kommuniziert, dass es seine Praxis diesbezüglich präzisiert habe. Die geopolitischen Entwicklungen, insbesondere in den USA, so das IGE, führten dazu, dass Firmen gegenwärtig oftmals gezwungen seien, die Produktion aus der Schweiz in andere Länder auszulagern. Um dennoch den Innovationsstandort Schweiz zu stärken, dürfe das Schweizerkreuz – unter bestimmten Vorgaben – auch auf Produkte gesetzt werden, die nicht in der Schweiz produziert, sondern nur entwickelt wurden.

Da der Streit zwischen dem IGE und der Firma On bezüglich der Nutzung des Schweizerkreuzes in den letzten Jahren grosses öffentliches Interesse auf sich zog, fällt die Reaktion aus der Wirtschaft in den letzten Tagen entsprechend deutlich aus. Viele Firmen, die in der Schweiz produzieren und den Wert von «Swiss made» kennen, sehen sich durch die neue Handhabung bedroht. Einige haben bereits kommuniziert, dass sie rechtlich gegen die Neuerungen vorgehen wollen.

Worum es in dieser Causa grundsätzlich geht, ordnet Ueli Grüter, Rechtsanwalt und Dozent an der Hochschule Luzern, in einem neuen Blogbeitrag ein. Grüter beschäftigt sich bereits seit einiger Zeit mit dieser Thematik und berichtete schon vor einigen Jahren in einem Artikel darüber.

Es bleibt auf jeden Fall spannend in der Welt der Turnschuhe, und die Zukunft wird zeigen, welche Wege die verschiedenen Hersteller einschlagen werden, und welchen Einfluss dieser jüngste Entscheid des IGE auf den Wert der Marke Schweiz hat.

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