11. September 2025

Immaterialgüterrecht

Foto-Abmahnung im Briefkasten: und jetzt?

Foto-Abmahnung im Briefkasten: und jetzt?

Man surft nichtsahnend durchs Leben, füllt die Website mit hübschen Bildern, und plötzlich liegt da ein Brief: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Forderungen über mehrere hundert oder gar tausend Franken.

Was tun? Den Betrag sofort überweisen, um „Schlimmeres“ zu vermeiden? Eine Unterlassungserklärung unterschreiben, ohne gross nachzudenken? Genau das wäre der falsche Weg.

Im neuesten Beitrag auf Juristenfutter zeigen Ueli Grüter, Rechtsanwalt und Dozent an der Hochschule Luzern – Wirtschaft und Dr. Giedre Neverauskas, Rechtsanwältin, warum Panik hier ein schlechter Ratgeber ist, und wie man solche Abmahnungen realistisch einschätzt. Denn: Nicht jede Forderung ist so berechtigt, wie sie klingt, und nicht jeder Brief kommt überhaupt von der richtigen Seite.

Statt in Schockstarre zu verfallen, lohnt es sich, ruhig hinzuschauen:

  • Welche Fotos sind tatsächlich geschützt?
  • Welche Summen sind angemessen, und wo wird übertrieben?
  • Und wie unterscheidet man seriöse Ansprüche von reiner Angstmacherei?

Neugierig? Dann lesen Sie im Juristenfutter-Blog, wie Sie mit Foto-Abmahnungen clever und souverän umgehen können.

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